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Nein, in der Regel bestimmen die Anbieter eine Wartezeit von etwa drei Monaten. Erst nach Ablauf dieser ist ein Deckungsschutz möglich.
Einzelne Anbieter werben in der Tat mit Versicherungspolicen, bei denen keine Wartezeit eingehalten muss. Diese sind in der Regel teurer als entsprechende Verträge mit einer Wartezeit. Ob auch eine rückwirkende Deckung möglich ist, erfahren Sie hier.
Ja. Einige Anbieter ermöglichen mitunter den Ausschluss einer Selbstbeteiligung im Falle einer Deckungszusage. Die Kosten für derlei Versicherungspolicen sind in der Regel jedoch höher.
In der Regel bieten Versicherer einen Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung in unterschiedlicher Höhe an (Näheres dazu hier). Achtung: Die Selbstbeteiligung wird nicht nur einmal jährlich fällig, sondern bei jedem Fall aufs Neue!
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann zumeist in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Bei einem privaten Rechtsschutz hingegen gilt dies in aller Regel nicht. Hier ist nur eine teilweise Absetzung möglich.
Welche Rechtsstreitigkeiten die Rechtsschutzversicherung beinhalten muss, ist jeweils im Einzelfall zu klären, so dass der Unternehmer es vermeiden sollte überflüssige Rechtsgebiete kostenpflichtig zu versichern und somit den Versicherungsbeitrag unnötig in die Höhe zu treiben.
Inhalt
Suche nach der richtigen Rechtsschutzversicherung: Kosten abhängig von Rechtsgebiet und Anbieter
Welche Kosten für eine private oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung entstehen, richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren, z. B.:
- dem Anbieter,
- Zahl der mitversicherten Personen,
- dem Umfang des gewählten Rechtsschutzes,
- zusätzlicher Schutz auch im außereuropäischen Ausland gewünscht,
- dem Alter des Versicherungsnehmers (z. B. Sonderangebote für Studenten oder Senioren)
Für je mehr Rechtsgebiete Sie sich mit dem gewählten Rechtsschutz absichern wollen, desto teurer kann die Police am Ende ausfallen. Welche Rechtsbereiche für Betroffene tatsächlich relevant und von Interesse sind, sollte deshalb vorab genau geprüft werden. Wer zum Beispiel nicht mehr selbst einem Beruf nachgeht, benötigt in der Regel auch keinen Berufs-Rechtsschutz mehr (um sich etwa gegen unzulässige Abmahnungen oder Kündigungen zur Wehr zu setzen).
Die meisten Anbieter stellen bei Ihren Rechtsschutzversicherungen unterschiedliche Kombinationen zur Verfügung. In der Regel ist dabei stets der Verkehrs-Rechtsschutz inbegriffen. Daneben können je nach Wunsch auch folgende Bereiche abgedeckt werden:
- Privat (z. B. Vertragsrecht, Sachenrecht, Finanzrecht, Reiserecht, Urheberrecht)
- Beruf (insbesondere Arbeitsrecht)
- Wohnen (insbesondere Mietrecht)
Zudem ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung meist mit höheren monatlichen Kosten verbunden. Ob sich diese Zusatzkosten am Ende wirklich lohnen, sollte im Einzelfall genauer geprüft werden. Ausschlaggebend ist auch, wie hoch die Selbstbeteiligung angesetzt ist.
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung belaufen sich in der Regel auf etwa 8 Euro monatlich. Je mehr Rechtsbereiche sie abdecken wollen, können die Kosten unter Umständen auf etwa 30 Euro im Monat steigen. Vergleichen Sie am besten unterschiedliche Anbieter und Angebote miteinander, um den für Sie günstigsten Berufs-, Verkehrs-, Wohn- oder Privat-Rechtsschutz zu finden.
Gewährt die Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend Deckungsschutz?
Sie haben bereits ein Verfahren angestrengt oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt und wollen nun rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um Kosten zu sparen? Das ist in aller Regel nicht möglich. Zumeist wird Rechtsschutz nicht rückwirkend gewährt, da die Versicherer bestimmte Wartezeiten für den Eintritt im Schadensfall vorsehen. Diese Wartezeit trägt je nach Anbieter der Rechtsschutzversicherung zirka drei Monate.
Einzelne Anbieter gewähren unter Umständen jedoch auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Diese sind aber ggf. auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt und zum Teil auch mit höheren Kosten verbunden. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit wird jedoch rückwirkend in aller Regel ebenfalls keine Deckung bereits entstandener Kosten übernehmen.
Interessant: Einzelne Versicherer bieten bereits ab Vertragsabschluss einen zusätzlichen Service, nämlich die telefonische Rechtsauskunft. Sie können hier allgemeine Auskünfte zu rechtlichen Problemen erhalten. Dabei wird zumeist auch keine Selbstbeteiligung fällig.
Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung? Es gibt durchaus Angebote auf dem Versicherungsmarkt, bei denen eine Selbstbeteiligung ausgeschlossen wird. Diese Verträge sind jedoch in der Regel teurer als solche, mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung liegt häufig bei 150, 300, 500 oder 1.000 Euro. In der Regel können die Interessenten zwischen unterschiedlichen Abstufungen wählen, was sich aber auch auf die Kosten der Rechtsschutzversicherung auswirkt.
Wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten und gerichtlichen Verfahren können je nach Einzelfall sehr hoch ausfallen. Ob nun bei der Forderung von Schadensersatz, der Verteidigung gegen Abmahnungen oder Strafanzeigen oder der juristischen Prüfung von Verträgen: Die Kosten für Gericht und Anwalt richten sich zumeist nach dem Streitwert bzw. Verfahrenswert einer Angelegenheit. Schon allein die Rechtsberatung bei einem Anwalt kann teuer werden (Erstberatung bis 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer).
Da viele Rechtsschutzversicherer bei Abschluss entsprechender Policen regelmäßig auch eine kostenlose Rechtsauskunft bieten, kann der Gang zum Anwalt, zumindest vorab erst einmal erspart bleiben. Bei allgemeinen rechtlichen Fragen erhalten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, abzuwägen, ob ein Rechtsstreit oder die Beauftragung eines Anwalts überhaupt Aussicht auf Erfolg hat oder sinnvoll erscheint.
Weil jeder Mensch im Grunde an irgendeinem Punkt im Leben mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden kann, ob nun im Straßenverkehr, im Berufsleben, als Mieter einer Wohnung oder im Privatbereich beim Kauf von Produkten, kann sich eine Rechtsschutzversicherung für jeden lohnen.
Insbesondere Freiberufler und Gewerbetreibende können von einem gewerblichen Rechtsschutz profitieren, etwa bei der Auseinandersetzung mit Kunden, unbegründeten Forderungen, verweigerten Zahlungen und Vertragsbruch oder aber der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge mit Angestellten.
Tipp: Viele Versicherer bieten zudem im Rahmen einer Rechtsschutz die Deckung der Anwaltskosten für eine Erstberatung an. Prüfen Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Police und möglichen Optionen bei dem jeweiligen Anbieter.
Können Sie die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen? Unter Umständen kann sie als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Sofern eine Rechtsschutzversicherung speziell für Unternehmensangelegenheiten abgeschlossen wurde, ist der Versicherungsbeitrag als Betriebsausgabe abzugsfähig. Da in Versicherungsbeiträgen keine Umsatzsteuer enthalten ist, können umsatzsteuerpflichtige Unternehmer keine Vorsteuer zum Ansatz bringen. Weitere Infos dazu finden Sie im Artikel: „Rechtsschutzversicherung absetzen – Sind die Kosten anrechenbar?“
Zusammengefasst: Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in Rechtsstreitigkeiten ab. Dabei werden Rechtsanwaltskosten, Prozesskosten, Sachverständigenhonorare sowie gegebenenfalls die Kosten der Gegenpartei von der Versicherung getragen. Rechtsschutzversicherungen können verschiedene Rechtsgebiete umfassen, aber auch einige davon ausschließen. So sind standardmäßig das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht bei Arbeitnehmern sowie das Vertrags- und Sachenrecht versichert. Der Versicherungsnehmer kann einige Rechtsgebiete ausschließen, aber auch andere zusätzlich versichern lassen. So zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht oder aber auch Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Selbstständigkeit.
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