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Betriebsrente – die betriebliche Altersvorsorge

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Betriebsrente – die betriebliche Altersvorsorge
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Betriebsrente

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Betriebsrente – die betriebliche Altersvorsorge

Was sind Betriebsrenten?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge steuert der Arbeitgeber einen gewissen Beitrag zur Altersversorgung bei, sodass sein Mitarbeiter im Ruhestand zusätzliche Zahlungen zur gesetzlichen Altersrente bezieht. Außerdem kann die Betriebsrente eine Witwenrente oder eine Berufsunfähigkeitsrente beinhalten.

Für wen lohnt sich die Vorsorge per Betriebsrente?

Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Die dadurch erzielten Ersparnisse sind nämlich nur die eine Seite der Medaille. Ihr sind die Kosten und Abgaben gegenüberzustellen. So fallen z. B. volle Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten an. Außerdem sind die späteren Rentenzahlungen zu versteuern. Mehr Informationen zur Frage, für wen die betriebliche Rente lohnenswert sein kann, lesen Sie hier.

Aber lohnt sich die Betriebsrente nicht schon deshalb, weil ich beim Ansparen Steuern und Sozialabgaben spare?

Es stimmt, dass sich Ihre Steuern und Sozialabgaben reduzieren, weil Ihr Sparbetrag vom Bruttogehalt abgeht. Diese werden aber später trotzdem fällig, wie Sie ab diesem Abschnitt nachlesen können.

Betriebsrente einfach erklärt

Schon heute reicht die Altersrente oft kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Wer seinen Lebensabend halbwegs genießen will, sollte aufgrund des sinkenden Rentenniveaus vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die Betriebsrente bzw. betriebliche Altersvorsorge.

Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Für wen lohnt sich die Betriebsrente?

Hierunter sind folgende finanzielle Leistungen des Arbeitgebers zur Altersversorgung des Arbeitnehmers zu verstehen:

  • Altersversorgung in Form einer lebenslangen Rentenzahlung an den Arbeitnehmer/späteren Betriebsrentner
  • finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen der verstorbenen versicherten Person
  • Rentenzahlung im Falle der Berufsunfähigkeit

So funktioniert die Vorsorge per Betriebsrente

Die Vorsorge mit Betriebsrenten kann auf unterschiedliche Arten vonstattengehen. Sie funktioniert jedoch immer nur mithilfe des Arbeitgebers, der auch allein über die Form der Betriebsrente entscheidet. Für die Vorsorgeleistungen schließt er einen entsprechenden Vertrag mit einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfond ab:

Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt einen Rentenversicherungsvertrag für seinen Arbeitnehmer ab, häufig mit einer Mindestrente und einer Mindestverzinsung. Der Arbeitnehmer spart aus seinem Bruttogehalt auf seine spätere Betriebsrente. Steuerfrei sind dabei Beträge bis zu 282 Euro monatlich. Bis zu dieser Höhe fallen auch keine Sozialabgaben an (Stand 2022). Außerdem zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.

Sobald der Arbeitnehmer in den Altersruhestand geht, erhält er als Betriebsrentner gewöhnlich eine Monatsrente, die bis zu seinem Tod gezahlt wird. Dabei ist auch eine Absicherung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Kinder möglich. Allerdings wirkt sich das negativ auf die spätere Rentenhöhe aus.

Direkte Pensionszusage (Vorsorgeplan bzw. Altersvorsorgekonto)

Fallen Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten an?
Fallen Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten an?

In diesem Fall finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente allein. Die Höhe der späteren Pension richtet sich unter Umständen nach der Dauer der betrieblichen Zugehörigkeit des Arbeitnehmers. Auch hier besteht die Möglichkeit einer Witwen- oder Waisenrente (in Höhe von etwa 60 Prozent der Pension).

Weil Arbeitnehmer bei dieser Form der Altersvorsorge selbst kein Geld einzahlen müssen, sollten sie diese Absicherung ruhig annehmen.

Allerdings sind von der Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (für gesetzlich Versicherte) und die volle Pflegeversicherung zu zahlen. Außerdem fallen auf die spätere betriebliche Rente Einkommenssteuern an – was aber für jede betriebliche Altersvorsorge gilt.

Wann sich die Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente lohnt

Betriebsrenten lohnen sich für Arbeitnehmer, die langfristig bei einem Arbeitgeber bleiben. Wer hingegen öfter den Job wechselt oder auch selbstständig arbeitet, sollte sich nach flexibleren Formen der Altersvorsorge erkundigen.

Auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge allein bezahlt, lohnt sich die Betriebsrente. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer diese zusätzliche Vorsorge auf jeden Fall annehmen.

Sobald der Arbeitnehmer aber ebenfalls in die Versicherung einzahlt, gilt es, genau abzuwägen, ob sich die betriebliche Rente wirklich lohnt. Wann das der Fall ist, lässt sich nicht immer einfach beurteilen.

Es fallen die vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten an, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist.
Es fallen die vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten an, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist.

Bei der Direktversicherung können sie eine Entgeltumwandlung beanspruchen: Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts und der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag direkt in die Betriebsrente ein. Lohnenswert ist das aber nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 bis 30 Prozent beisteuert. Der seit 2019 geltende obligatorische Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent für Neuverträge, der ab 2022 auch für bestehende Verträge gilt, lohnt sich kaum.

Wer im Alter eine nur geringe Rente erwartet oder höchstwahrscheinlich die Grundsicherung beantragen muss, sollte sich auf jeden Fall über die betrieblichen Altersvorsorge informieren.

Ansonsten gilt es genau zu prüfen, wie hoch die Ersparnisse aus der Betriebsrente sind und welche Kosten, Abgaben und Kürzungen damit einhergehen. Möglicherweise ist eine private Altersvorsorge als Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge günstiger.

Wer für die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung spart, zahlt währenddessen weniger Steuern und Sozialabgaben. Denn die Beiträge gehen vom Bruttogehalt ab. Das wird häufig als Hauptargument für Betriebsrenten ins Feld geführt. Allerdings muss die im Ruhestand gezahlte Betriebsrente in voller Höher versteuert werden. Der Zeitpunkt der Steuerabgaben verschiebt sich also nur.

Achtung: Krankenkassenbeitrag reduziert die Betriebsrente

Die betriebliche Altersvorsorge hat noch einen weiteren Haken: den Pflegeversicherungs- und Krankenkassenbeitrag, den Betriebsrentner auf die Betriebsrente zahlen müssen, wenn sie gesetzlich versichert sind. Hier wird nicht nur der Arbeitnehmer- sondern auch der Arbeitgeberanteil fällig. Das macht:

Sie können sich die Betriebsrente auch als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Sie können sich die Betriebsrente auch als Einmalzahlung auszahlen lassen.
  • 14,6 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Stand 2022)
  • plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse (z. B. 1,1 Prozent)
  • und Pflegeversicherung mit einem Beitragssatz von aktuell 3,05 Prozent bzw. 3,4 Prozent für kinderlose Menschen ab 23 Jahren

Aus diesen drei Positionen ergibt sich ein Durchschnittsbeitrag von 18,75 Prozent bzw. 19 Prozent für Personen ohne Kinder.

Seit 2020 gilt ein Freibetrag, wenn die Betriebsrente gering ausfällt. Dieser wird jährlich erhöht. Sofern die Gesamtsumme der Betriebsrenten 159,25 Euro pro Monat nicht übersteigen, besteht keine Pflicht zu Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer darüber liegenden Betriebsrente wird der Freibetrag verrechnet.

Was Sie noch über Betriebsrenten wissen sollten

Wer überlegt, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, sollte sich im Vorfeld umfassend informieren und gegebenenfalls auch die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale nutzen.

Eine Schwierigkeit bei dieser Form der Vorsorge liegt darin, dass der Arbeitgeber das Produktangebot auswählt und der Arbeitnehmer kaum eine neutrale Beratung erhält. Er sollte sich deshalb ein detailliertes Angebot geben lassen, welches alle anfallenden Kosten der Art und Höhe nach für den Vertragsabschluss und die Verwaltung anfallen. Im Idealfall fragen Sie nach einer für Ihre Betriebsrente aussagekräftigen Beispielrechnung.

Bildnachweise: stock.adobe.com/© Halfpoint; stock.adobe.com/© Monster Ztudio; stock.adobe.com/© veerapong; eigenes Bild, eigenes Bild

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Franziska L.

Franziska recherchiert und schreibt seit 2017 für betriebsausgabe.de. Ihre Themenschwerpunkte liegen hauptsächlich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragestellungen sowie der Altersvorsorge.