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IHK – Die Interessenvertretung der Wirtschaft und Gesellschaft

Von alexander

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2020

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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IHK – Die Interessenvertretung der Wirtschaft und Gesellschaft
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IHK - Die Industrie- und Handelskammer

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IHK – Die Interessenvertretung der Wirtschaft und Gesellschaft

Was heißt die Abkürzung IHK?

IHK steht für Industrie- und Handelskammer. Als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft ist ihre Aufgabe, das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Unter anderem gilt die IHK auch als Bildungszentrum, da sie viele Schulungen anbieten. Mehr zur IHK in Deutschland erfahren Sie hier.

Was sind die Aufgaben der IHK?

Die IHK nimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben für Gewerbe wahr und kümmert sich beispielsweise um Ausbildungen. Sie legt z. B. fest, welche Betriebe Ausbildungsbetriebe sein dürfen. Außerdem vertritt sie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen der Gewerbe.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei der IHK?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens abhängig.

IHK – Was ist das?

Was macht die IHK?
Was macht die IHK?

Die Abkürzung IHK bedeutet nichts anderes als Industrie- und Handelskammer. Dabei handelt es sich um eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Interessengemeinschaft für alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland.

Nicht zu verwechseln ist sie mit der HWK – der Handwerkskammer. Die HWK ist es, die Handwerksunternehmen unterstützt und sich für deren Interessen einsetzt. Die IHK ist für Gewerbetreibende zuständig.

Doch was bedeutet die IHK für ein Gewerbe? Was sind die Aufgaben der IHK?

Die IHK in Deutschland

Hinter den drei Buchstaben verbergen sich 79 einzelne Industrie- und Handelskammern, die in Deutschland verteilt sind. Die IHKs sind Interessenvertretungen der Gewerbe und quasi Dienstleister der Wirtschaft.

Dabei ist die IHK selbst demokratisch aufgebaut. Ihr wichtigstes Organ ist die Vollversammlung. Jedem Mitglied der IHK ist es erlaubt, an der Wahl der Vertreter der IHK, und damit dem Vertreter ihrer Interessen, teilzunehmen. Jedes Gewerbe hat, unabhängig von seiner Größe oder Arbeitnehmeranzahl, eine Stimme. So können Unternehmen die IHK als Sprachrohr für ihre Interessen nutzen und die Wirtschaft und Gesellschaft aktiv mitgestalten.

Weiterbildung und Ausbildung – die IHK als Vermittler von Wissen

Als Bildungszentrum bietet die IHK Schulungen und kümmert sich um Ausbildungen.
Als Bildungszentrum kümmert die IHK jeden Projektantrag des Auszubildenden.

Die IHK nimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben für Gewerbe wahr. So kümmert sich die IHK beispielsweise um eine Ausbildung. In Berufsausbildungen werden die Lehrinhalte von der IHK festgelegt. Die IHK plant Prüfungen und führt sie auch durch. Als Zuständige kümmert sich die IHK auch um Zwischenprüfungen.
Außerdem agiert sie als Prüfer von Unternehmen. Sie erwägt, ob Betriebe auch für Ausbildungen geeignet sind und dient als Ansprechpartner für Auszubildende.

Eine Weiterbildung bietet die IHK auch für Studienabbrecher, Quereinsteiger und Erwerbslose an. Nach abgeschlossener Fortbildung an der IHK erhält der Teilnehmer ein Zertifikat oder ggf. ein Zeugnis. Dabei handelt es sich bei IHK-Zertifikaten oder –Zeugnissen um einen zuverlässigen und hochwertigen Leistungsnachweis für einen zukünftigen Arbeitgeber.

Je nach Eignung des Einzelnen macht die IHK auch ein Studium möglich. Dabei bietet die IHK ein Fernstudium genauso wie ein Studium vor Ort an.

Junge berufstätige Frauen und Männer, die durch besondere Begabungen ihre Leistungen in Ausbildung bzw. Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft eine besondere Leistungsbereitschaft zeigen, können ein Stipendium für eine Weiterbildung an der IHK erhalten.

Was tut die IHK für Gewerbe?

Wenn es um Gewerbe geht, hat die IHK zweierlei Funktionen.

Die IHK bietet vor der Existenzgründung eine Gründungsberatung an.
Die IHK bietet vor der Existenzgründung eine Gründungsberatung an.

Vor der Existenzgründung bietet die IHK eine Gründungsberatung an. Als eine Interessengemeinschaft unterstützt die IHK Gewerbetreibende und zukünftige Gewerbetreibende in allen unternehmerischen Belangen.

Für bereits gegründete Gewerbe nimmt sich die IHK der Förderung der regionalen Wirtschaft an. Sie bietet Hilfe für Unternehmen, wenn es um die Außenwirtschaft in EU- oder Drittländer geht. Auch eine Reihe externer Veranstaltungen macht die IHK möglich, in denen sich zu wirtschaftlichen Problemen ausgetauscht wird, und berät Gewerbe im Bereich Digitalisierung.

Fortbildungen der IHK als betriebliche Anwendung steuerlich absetzen?

Die von der IHK angebotenen Schulungen, Lehrgänge und Weiterbildungen sind laut EStG (Einkommensteuergesetz) als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten ohne Einschränkung steuerlich absetzbar. Dabei ist bei der Absetzung zwischen Aus- und Weiterbildung zu unterscheiden. Als Fort- beziehungsweise Weiterbildung gelten Lehrgänge, wenn sie nach einem Erststudium oder einer nichtakademischen Berufsausbildung stattfinden.

Die Mitgliedschaft bei der IHK

Angemeldete Gewerbe haben bei der IHK Beitragspflicht.
Angemeldete Gewerbe haben bei der IHK eine Beitragspflicht.

Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied bei der IHK – dabei ist es unerheblich, ob sie gerade ein Gewerbe gegründet haben oder schon seit Jahren im Handelsregister eingetragen sind. Eine gesonderte Beitrittserklärung ist nicht nötig.

Alle Unternehmen sind Mitglied bei der zu ihnen am nächsten gelegenen IHK. Zu welcher IHK das Gewerbe gehört, ist vom Gewerbestandort abhängig und nicht vom Wohnort des Gewerbetreibenden.

Da die Mitgliedschaft bei der IHK Pflicht ist, müssen Unternehmer an die IHK einen geldlichen Betrag zahlen. Der Betrag, der für die IHK Mitgliedschaft gezahlt werden muss, hängt dabei vom Umsatz und der Größe des Gewerbes ab. Kleinere Unternehmen zahlen also niedrigere Beiträge als größere Gewerbe.

Die Mitgliedschaft bei der IHK beginnt mit der Anmeldung des Gewerbes und endet erst dann, wenn ein Gewerbe wieder abgemeldet wird. Eine eigenmächtige Beendigung der IHK-Mitgliedschaft ist nicht gestattet.

Beitragsbefreiung bei der IHK-Mitgliedschaft

Die Beitragshöhe der Mitgliedschaft liegt im Ermessen der regionalen IHK. Von diesem Beitrag ist zunächst niemand befreit.
Ausnahmen können in Einzelfällen gemacht werden. Eine Beitragsbefreiung bei der IHK-Mitgliedschaft ist dann möglich, wenn der jährliche Gewinn maximal 5.200 Euro beträgt.

Bildnachweise: AdobeStock/ rh2010, AdobeStock/ sebra, AdobeStock/ industrieblick, AdobeStock/ Gorodekoff, AdobeStock/Drobot Dean

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