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Betriebsrat

Von alexander

Letzte Aktualisierung am: 8. Juni 2020

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Betriebsrat
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Betriebsrat

Was ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist ein Zusammenschluss aus Angestellten, der die Interessen der Arbeitnehmer vertreten soll. Er hat dafür ein umfassendes Mitbestimmungsrecht inne. Der Betriebsrat wird in der Regel alle vier Jahre gewählt und kann ab einer Unternehmensgröße von fünf ständig angestellten Mitarbeitern ins Leben gerufen werden.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist vor allem dafür zuständig, dass die Mitarbeiter in einem Unternehmen gleich behandelt, gerecht entlohnt und die gesetzlichen Bestimmungen etwa zum Arbeitsschutz eingehalten werden. So kann sich ein Angestellter nach einer Abmahnung an den Betriebsrat wenden, wenn er diese nicht für gerechtfertigt hält. Mehr zu den Rechten des Betriebsrates finden Sie hier.

Wird die Arbeit im Betriebsrat vergütet?

Die Arbeitszeit im Betriebsrat wird nicht extra vergütet. Allerdings muss der Arbeitgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen und den Betriebsratsmitgliedern den Lohn auszahlen, den sie bei verrichteter Arbeit bekommen hätten.

Ein Betriebsrat steht für die Mitarbeiter ein

Bereits fünf ständig Angestellte reichen aus, um einen Betriebsrat gründen zu dürfen.
Bereits fünf ständig Angestellte reichen aus, um einen Betriebsrat gründen zu dürfen.

Arbeitgeber verlangen nicht selten viel von ihren Angestellten: Stets pünktlich bei der Arbeit erscheinen, Zuverlässigkeit sowie Teamfähigkeit gehören meist zu den Grundvoraussetzungen, um eine Anstellung zu bekommen. Je nach Branche werden bestimmte Ziele gesteckt, die die Geschäftsführung zu ihrer Zufriedenheit erreicht wissen möchte.

Doch wer steht eigentlich für die Rechte der Arbeitnehmer ein? Wer kümmert sich darum, dass sich Mitarbeiter gerecht entlohnt fühlen und sie ihre Wünsche und Bedürfnisse zum Ausdruck bringen können? Das ist schließlich oft keine einfache Angelegenheit. Hier kann der Betriebsrat helfen. Was genau dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten sind, lesen Sie im Folgenden.

Wann wird ein Betriebsrat gegründet?

Nicht jedes Unternehmen hat einen Betriebsrat. Bei dessen Gründung kommt es darauf an, ob so ein Rat bereits besteht oder komplett neu gewählt werden muss. Dafür sind zunächst die Voraussetzungen entscheidend, unter denen eine Firma einen Betriebsrat gründen darf:

  • Es gibt mindestens fünf wahlberechtigte Angestellte im Unternehmen.
  • Drei von fünf Mitarbeitern stehen für die Wahl zur Verfügung stehen.
  • Diese müssen ständig angestellt sein, weshalb auch Auszubildende und etwa Außendienstmitarbeiter dazugehören.
  • Sie gelten als ständig angestellt, wenn Sie seit mehr als drei Monaten beschäftigt sind.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden in der Regel alle vier Jahre Betriebsratswahlen durchgeführt.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden in der Regel alle vier Jahre Betriebsratswahlen durchgeführt.

Wahlberechtigt ist übrigens, wer volljährig, also mindestens 18 Jahre alt und seit wenigstens drei Monaten im Unternehmen beschäftigt ist.

Diese Grundsätze legt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in § 1 Abs. 1 und § 7 fest. Erfüllt Ihre Arbeitsstätte diese Bedingungen, steht der Betriebsratswahl nichts mehr im Wege.

Wählbar sind laut BetrVG § 8 Abs 1.:

alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören.

Das sind tatsächlich die einzigen Voraussetzungen, die ein Betrieb erfüllen muss, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann. Das Unterfangen kann jeder Arbeitnehmer zu jeder Zeit vorschlagen und einleiten. Dem Vorhaben werden dabei weitreichende Rechte eingeräumt, denn:

Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewähr oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.

(BetrVG § 20 Abs. 2)

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Wahl des Betriebsrates nicht verhindern und schon gar nicht beeinflussen darf, indem er einem Mitarbeiter etwa eine Kündigung androht. Die Firmenleitung kann zwar behaupten, dass ein Betriebsrat nicht notwendig ist, dennoch kann die Wahl durchgeführt werden. Die Mehrheit der Mitarbeiter muss der Wahl aber nicht nicht zustimmen.

Für die Gründung eines Betriebsrates gelten gesetzlich vorgeschriebene (Neu-)Wahlzeiträume. In der Regel wird der Rat in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai im Abstand von je vier Jahren gewählt.

Betriebsrat: Aufgaben, Rechte und Verpflichtungen

Mitbestimmungsrecht: Der Betriebsrat hat laut Definition weitreichende Befugnisse.
Mitbestimmungsrecht: Der Betriebsrat hat laut Definition weitreichende Befugnisse.

So ein Betriebsrat bringt viele Vorteile für die Seite der Arbeitnehmer mit sich. Zu den umfassenden Rechten des Betriebsrates gehören in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße zum Beispiel folgende Befugnisse:

  • Information durch den Arbeitgeber z. B. bei personellen Entscheidungen
  • Anhörung bei der Geschäftsleitung
  • Beratung gemeinsam mit dem Arbeitgeber
  • Zustimmung zu Vorhaben der Unternehmensführung

Diese Rechte gehen mit den Aufgaben des Betriebsrates Hand in Hand. Dieser sollte nicht nur seine Befugnisse, sondern auch seine Aufgaben und Verpflichtungen kennen. Denn nur, wenn sich die Betriebsratsmitglieder sowohl mit ihren Rechten als auch mit ihren Pflichten auskennen, kann die Arbeit im Rat ordnungsgemäß vonstatten gehen. Aber um die konkreten Rechte des Betriebsrates noch einmal zu veranschaulichen, hier einige Beispiele, die Sie in § 87 BetrVG finden:

  • Der Betriebsrat darf „über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“ (§ 87 Abs. 1 BetrVG) mitbestimmen.
  • Er darf mitentscheiden, wie, wo und wann Gehälter ausgezahlt werden.
  • Ein Betriebsrat hat sogar das Recht, die aktuelle Lohngestaltung jederzeit zu hinterfragen und diese ggf. in Abstimmung zu ändern.
  • Zudem darf er auch die Höhe von etwaigen Prämien mitbestimmen.
  • Der Betriebsrat soll eine Einigung zwischen Arbeitgeber und -nehmer erreichen, wenn in puncto Urlaubsanspruch sowie dessen Länge Uneinigkeit herrscht.
  • Der Rat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn Geräte eingeführt werden sollen, die beispielsweise die Arbeitszeit der Mitarbeiter erfassen.
Arbeitszeit: Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht.
Arbeitszeit: Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht.

Bei den Aufgaben des Betriebsrats ist vor allem die Verschwiegenheitspflicht hervorzuheben. Denn der Zusammenschluss aus Mitarbeitern soll anderen Angestellten wiederum ein offenes und vor allem vertrauensvolles Ohr geben. Und auch auf der anderen Seite muss die Geheimhaltung gewährleistet werden. Der Betriebsrat verpflichtet sich dieser gemäß § 79 BetrVG. Demnach müssen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Kreise der Betriebsratsmitglieder bleiben. Das gilt sogar über die Mitgliedschaft hinaus.

Außerdem soll der Betriebsrat:

  • sicherstellen, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit mit der Familie vereinbaren können,
  • die Gleichstellung der Geschlechter fördern,
  • die Einhaltung der Gesetze und Tarife überwachen und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund oder im Alter fördern.

Ein Betriebsratsvorsitzender hat zudem weitere Aufgaben zu erfüllen. Er muss beispielsweise die einzelnen Sitzungen des Rates einberufen und leiten sowie auch Betriebsversammlungen, entsprechende Protokolle unterzeichnen und unter Umständen die laufenden Geschäfte leiten.

Die Pflichten des Arbeitgebers für den Betriebsrat

Um den Aufgaben im Betriebsrat nachkommen zu können, muss der Arbeitgeber entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.
Um den Aufgaben im Betriebsrat nachkommen zu können, muss der Arbeitgeber entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.

Da sich nicht jeder Arbeitnehmer mit dem Betriebsverfassungsrecht auskennt, muss die Unternehmensleitung die Kosten für Schulungen übernehmen, in denen das benötigte Wissen vermittelt wird. Die Arbeit im Betriebsrat wird an sich nicht separat entlohnt, denn es handelt sich um ein Ehrenamt. Jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch hier die benötigten Mittel zur Verfügung stellen und deren Kosten tragen.

Außerdem gut zu wissen: Für die Arbeit im Betriebsrat gibt es zwar keine Entlohnung im eigentlichen Sinne. Trotzdem ist das jeweilige Mitglied etwa für die Zeitspanne einer Betriebsratssitzung so zu entlohnen, als hätte es in dieser Zeit gearbeitet. Und ab welcher Größe muss ein Betriebsrat freigestellt werden?

Sind mehr als 200 Angestellte im Betrieb beschäftigt, kann ein Mitarbeiter von dessen Arbeit vollständig freigestellt werden, sodass er sich nur noch auf die Arbeit im Betriebsrat konzentrieren kann. Mit steigender Anzahl der Beschäftigten wächst auch die Zahl der freizustellenden Mitarbeiter.

Besonderheit: Kündigungsschutz für den Betriebsrat

Ein Betriebsrat unterliegt einem Kündigungsschutz, der noch ein Jahr nach der Mitgliedschaft gilt.
Ein Betriebsrat unterliegt einem Kündigungsschutz, der noch ein Jahr nach der Mitgliedschaft gilt.

Auch weil die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebsrates zuweilen weit auseinandergehen können, ist der Betriebsrat vor einer Kündigung gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitglieder für die Zeit ihrer Mitgliedschaft im Rat und ein Jahr danach nicht ordentlich gekündigt werden dürfen.

Sollte die Kündigung durch den Betriebsrat allerdings genehmigt werden, ist eine außerordentliche Entlassung bei schweren Vertragsverletzungen wie etwa Straftaten denkbar. Stimmt der Rat nicht zu, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich an das Arbeitsgericht zu wenden und dort die erforderliche Zustimmung einzuholen.

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