Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen des Steuerpflichtigen. Das Einkommensteuergesetz nennt sieben verschiedene Einkunftsarten, welche der Einkommensteuer unterliegen. Diese haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wie hoch die Einkommensteuer ist, hängt vor allem von der Höhe Ihres Einkommens ab. Mit einem Einkommensteuerrechner ist es ganz einfach, herauszufinden, wie hoch Ihre Steuerlast ausfällt.
Die Ermittlung der Einkommensteuer ist komplex, da viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. So können etwa je nach Einzelfall Posten wie Werbungskosten, Entlastungsbeträge, Sonderausgaben und Freibeträge für Kinder geltend gemacht werden, welche das zu versteuernde Einkommen verringern und damit zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Weitere Informationen zur Berechnung können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Inhalt
Nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner!
Worauf wird Einkommensteuer fällig?
Die Einkommensteuer fällt auf das Einkommen natürlicher Personen an. Gesetzlich geregelt wird sie durch das Einkommensteuergesetz (EStG).
Zusätzlich sind die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie die Einkommensteuer-Richtlinien zu beachten.
§ 2 Abs. 1 EStG legt fest, welche Arten von Einkünften der Einkommensteuer unterliegen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte – geregelt in § 22 EStG (Dieser legt unter anderem fest, dass Einkommensteuer auf die Rente sowie Leistungen aus Pensionsfonds anfällt.)
Sie müssen nicht auf Ihr volles Einkommen Steuern zahlen. Der für die Einkommensteuer zu berücksichtigende Freibetrag liegt im Jahr 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro, für Ehepaare bei 19.488 Euro. Nur Einkommen, welches diese Grenze übersteigt, unterliegt der Besteuerung.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Art der Einkommensteuer. Sie wird auf das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber zahlt seinen Angestellten monatlich ihr Gehalt bzw. ihren Lohn abzüglich der Lohnsteuer und anderer Abgabe aus. Die Lohnsteuer behält er ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Einkommensteuer für Selbstständige: Wichtige Grundlagen
Auch Freiberufler, Gewerbetreibende & Co. müssen Einkommensteuer zahlen. Gleiches gilt für Gesellschafter einer Personengesellschaft – dazu zählen unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG).
Bei diesen wird der Gewinn, welchen die Gesellschaft erzielt, nur mit der Gewerbesteuer versteuert. Die Gesellschafter sind jedoch dazu verpflichtet, auf ihren Anteil des Gewinns Einkommensteuer zu zahlen.
Entscheidend dafür, wie hoch die Einkommensteuer für Selbstständige ausfällt, ist der erzielte Gewinn. Das sind die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Die Einkünfte können auf zwei Arten ermitteln werden:
- Doppelte Buchführung: für buchführungspflichtige Unternehmen (z. B. Handelsgesellschaften und Gewerbetreibende mit einem Eintrag im Handelsregister)
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind
Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung zwingend in elektronischer Form abgeben. Ausnahmen sind nur in Härtefällen auf Antrag möglich.
Regelmäßige Zahlungen für die Einkommensteuer: Vierteljährliche Vorauszahlungen
Wie wir bereits erklärt haben, wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber eines Arbeitnehmers monatlich einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei Selbstständigen ist dies jedoch nicht möglich. Hier steht nämlich erst fest, wie viel Einkommensteuer tatsächlich zu zahlen ist, wenn das Jahr bereits abgelaufen ist.
Das würde bedeuten, dass ein Selbstständiger einmal im Jahr eine große Summe an das Finanzamt zahlen müsste. Das würde jedoch für viele Freiberufler, Gewerbetreibende & Co. eine schwerwiegende finanzielle Belastung darstellen und sie müssten über das Jahr eine hohe Summe zurücklegen, um die Einkommensteuer dann tatsächlich zahlen zu können.
Um dies zu verhindern, müssen Selbstständige viermal im Jahr für die Einkommensteuer eine sogenannte Vorauszahlung leisten, und zwar zum 10. März, 10. Juni, 10. September sowie 10. Dezember. Diese Termine sind § 37 Abs. 1 EStG zu entnehmen.
Die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen richtet sich nach den zu versteuernden Einkünften des vergangenen Jahres. Eine Ausnahme besteht bei Personen, die gerade erst in die Selbstständigkeit starten. Diese müssen die Gewinnerwartung für das erste Jahr angeben. Auf dieser Grundlage wird dann die Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer ermittelt.
Wie lässt sich die Einkommensteuer berechnen?
Wie wird die Einkommensteuer berechnet? Ihre Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Dafür sorgt der für die Ermittlung der Einkommensteuer zu berücksichtigende Tarif. Hierbei handelt es sich um einen progressiven Steuertarif.
Dieser progressive Einkommensteuertarif erhöht sich bei steigendem Einkommen. Für ein niedriges Einkommen wird also ein geringerer Einkommensteuersatz angesetzt als für ein hohes. Für Einkommen, welches den Freibetrag knapp übersteigt, liegt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Dieser erhöht sich dann stufenweise.
Der Höchststeuersatz beträgt 42 Prozent und fällt im Jahr 2021 auf ein jährliches Einkommen ab 57.919 Euro an. Höher fällt nur noch die sogenannte Reichensteuer aus. Diese liegt bei 45 Prozent und wird bei Einkommen ab 274.613 Euro angesetzt.
Neben dem Grundfreibetrag werden vom Einkommen noch gewisse andere Beträge, z. B. Werbungskosten, abgezogen. Dies verringert die Steuerlast. Von Bedeutung für die Ermittlung der Einkommensteuer in Deutschland ist unter anderem auch, ob der Steuerzahler alleine oder mit seinem Ehepartner gemeinsam veranlagt wird.
Mittels einer Einkommensteuertabelle können Sie ermitteln, wie hoch die Steuerbelastung für Sie ausfällt. Dabei wird zwischen der Einkommensteuer-Grundtabelle und der -Splittingtabelle unterschieden. Erstere gilt für ledige Personen und Ehepartner, die getrennt veranlagt werden. Die Splittingstabelle greift, wenn Ehepartner gemeinsam veranlagt werden. Noch einfacher ist die Ermittlung der Einkommensteuer mit einem Rechner.
Müssen Gewerbetreibende und Selbstständige eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Haben Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus einer selbstständigen Tätigkeit, so sind Sie dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Hat der Selbstständige über das Jahr gesehen über die Vorauszahlungen zu viel Einkommensteuer entrichtet, erhält er vom Finanzamt eine Steuerrückzahlung. Hat er hingegen zu wenig gezahlt, etwa weil seine zu versteuernden Einkünfte unerwartet stark gestiegen sind, so muss er eine Nachzahlung leisten.
Die Einkommensteuererklärung muss im Normalfall spätestens bis zum 31. Juli des folgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt eingehen. Hat ein Steuerberater Ihre Erklärung erstellt, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des darauf folgenden Jahres.
Wurde Ihre Steuererklärung bearbeitet, erhalten Sie einen Einkommensteuerbescheid. Dieser enthält unter anderem Informationen dazu, wie Ihre Steuer genau berechnet wurde. Es wird Ihnen außerdem mitgeteilt, ob Sie eine Steuererstattung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Ist Letzteres der Fall, finden Sie dort zusätzlich Angaben dazu, auf welches Konto und bis zu welchem Datum Sie den Betrag überweisen müssen.
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