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Erzielten Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, so sind Sie in jedem Fall dazu verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben. Wann noch eine Abgabepflicht vorliegt, können Sie hier nachlesen.
Sie kann entweder in Papierform oder elektronisch eingereicht werden. Apps oder PC-Programme helfen bei der Arbeit. Unternehmer beauftragen häufig einen Steuerberater damit, die Steuererklärung zu machen. Achtung: Als Unternehmer müssen Sie die Steuererklärung zwingend in elektronischer Form abgeben. Weitere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie hier.
Das kommt auf den Einzelfall an. In jedem Fall müssen Sie den Mantelbogen ausfüllen. Zusätzlich können noch diverse Anlagen hinzukommen, wie etwa die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Eine Checkliste für Unternehmer finden Sie hier.
Inhalt
Was ist eine Einkommensteuererklärung?
Mit der Einkommensteuererklärung gibt eine steuerpflichtige Person dem zuständigen Finanzamt gegenüber eine Erklärung über ihre Einkommensverhältnisse ab. Auf Grundlage dieser Angaben ermittelt das Finanzamt die Einkommensteuer.
Hat der Steuerpflichtige im Laufe des betreffenden Jahres zu viel Lohnsteuer bzw. zu hohe Einkommensteuervorauszahlungen geleistet, erhält er eine Rückerstattung. Gingen beim Finanzamt jedoch zu geringe Zahlungen ein, wird eine Nachzahlung fällig.
In der Umgangssprache hat sich der Begriff Steuererklärung als Abkürzung für die Einkommensteuererklärung etabliert. Es gibt aber noch weitere Arten der Steuererklärung. Dazu gehören unter anderem die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung sowie die Körperschaftssteuererklärung.
Einkommensteuererklärung: Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
In Deutschland wird zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht unterschieden. Doch für wen gilt was?
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb Deutschlands haben. Alle Einkünfte werden im Inland besteuert, egal, ob diese aus dem In- oder Ausland stammen.
- Beschränkt steuerpflichtig sind demgegenüber Personen, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben. Sie müssen für gewisse Einkünfte, die sie innerhalb Deutschlands erzielen, auch dort Steuern zahlen.
In der Regel müssen beschränkt Steuerpflichtige keine Einkommensteuererklärungen abgeben. Dies ist jedoch auf Antrag möglich, wenn sie mindestens 90 Prozent der gesamten Einkünfte in Deutschland erworben haben. Des Weiteren dürfen die Einkünfte, die im Ausland versteuert werden, eine gewisse Grenze nicht übersteigen.
Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?
Nicht jeder ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Abgabepflicht gilt unter anderem in den folgenden Fällen:
- Sie erzielten Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
- Sie erzielten Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit.
- Sie erzielten Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien oder einer Eigentumswohnung.
- Sie erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- Sie hatten Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr.
- Sie erhielten Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr (z. B. Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld).
- Sie bezogen gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern einen Arbeitslohn.
- Sie wurden geschieden und Sie oder der Ex-Partner hat im selben Jahr erneut geheiratet.
- Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner mit Lohnsteuerklasse IV mit Faktor.
- Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und einer der beiden hat die Steuerklasse V oder VI.
- Es wurde ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug festgelegt (außer Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung).
- Eine Einkommensteuererklärung ist für Rentner verpflichtend, wenn ihr Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag.
Auch wenn Sie nicht zwingend beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, so kann sich der Aufwand doch lohnen. Reichen Sie freiwillig die nötigen Unterlagen ein, bestehen meist große Chancen, dass Sie eine Rückerstattung erhalten.
Was passiert, wenn Einkommensteuererklärungen nicht pünktlich eingereicht werden?
Beachten Sie: Sie werden nicht vom Finanzamt darüber informiert, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Es ist also Ihre Aufgabe zu klären, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt werden.
Geben Sie die Steuererklärung nicht pünktlich ab, müssen Sie einen Verspätungszuschlag zahlen. Auch ein Zwangsgeld kann angesetzt werden.
Kommen Sie auch nach mehrmaliger Aufforderung Ihrer Pflicht nicht nach, nimmt das Finanzamt außerdem eine Steuerschätzung vor.
Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung? Diese Frage stellt sich heute nicht mehr. In der Vergangenheit konnten Arbeitgeber, die nicht zwingend eine Einkommensteuererklärung machen mussten, stattdessen den Lohnsteuerjahresausgleich machen. Nun wird aber auch in diesen Fällen eine Einkommensteuererklärung eingereicht.
Wie macht man eine Einkommensteuererklärung?
Möchten Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, können Sie dies auf verschiedene Arten tun:
- Sie können die Steuererklärung in Papierform beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dazu benötigen Sie je nach Einzelfall unterschiedliche Einkommensteuerformulare. Diese erhalten Sie beim Finanzamt oder Sie laden die Einkommensteuervordrucke bequem über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunter.
- Sie können Ihre Einkommensteuererklärung auch online über das ELSTER-Portal machen und alle nötigen Unterlagen elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
- Es gibt zusätzlich viele PC-Programme, Online-Tools und Apps fürs Tablet oder Smartphone, die Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung helfen.
Wer sich nicht selbst die Arbeit machen möchte, kann einen Steuerberater damit beauftragen, die Einkommensteuererklärung zu machen. Viele Unternehmer nehmen diese Hilfe in Anspruch, da die Arbeit an der Erklärung häufig viel Zeit in Anspruch nimmt.
Doch egal, ob Sie die Arbeit selbst machen oder auslagern: Als Unternehmer müssen Sie Einkommensteuererklärungen zwingend in elektronischer Form beim Finanzamt abgeben.
Übernimmt ein Steuerberater die Einkommensteuererklärung, fallen entsprechende Kosten an. Wie hoch diese ausfallen, ist in der Vergütungsverordnung für Steuerberater – kurz StBVV – festgelegt.
Was kann man absetzen bei der Steuererklärung?
Verschiedene Posten können dafür sorgen, dass die Steuerlast gesenkt wird. Prüfen Sie also genau, ob Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung einen der folgenden Posten angeben können:
- Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Kosten für das Home Office oder Fortbildungskosten)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Ausgaben für Kinder (z. B. Betreuungskosten)
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Kosten für den krankheitsbedingten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses)
- Sonderausgaben für Arbeitnehmer (z. B. Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung)
Die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer gibt es seit 2019 nicht mehr. Sie durfte nur von Personen eingereicht werden, die Arbeitslohn und gewisse Lohnersatzleistungen, aber keine anderen Einkünfte erzielt haben. Stattdessen wurde der herkömmliche Mantelbogen vereinfacht.
Checkliste für die Einkommensteuererklärung: Formulare für Unternehmer
Unsere Checkliste zeigt, welche Anlagen zur Einkommensteuererklärung Selbstständige, Kleinunternehmer & Co. nicht vergessen sollten:
Formular | Für was? | Wann nötig? |
---|---|---|
Mantelbogen | Persönliche Daten etc. | Immer |
Anlage EÜR | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben) | Unternehmer, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind |
Anlage AV EÜR | Anlagenverzeichnis für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Bei Anschaffung von Anlagevermögen |
Anlage SZ | Nicht abziehbare Schuldzinsen | Wenn in der Anlage EÜR nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen wurden |
Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Für Gewerbetreibende |
Anlage S | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | Für Freiberufler |
Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Wenn steuerpflichtige Gewinne aus Vermietung oder Verpachtung erzielt wurden |
Anlage KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen | Wenn noch keine Abgeltungssteuer von Kapitalerträgen abgeführt wurde |
Anlage AUS | Ausländische Einkünfte und Steuern | Bezug von Einkünften im Ausland, die in Deutschland steuerpflichtig sind bzw. dem Progressionsvorbehalt unterliegen |
Anlage Kind | Steuerliche Vergünstigungen für Eltern | Für Eltern |
Einkommensteuererklärung: Welcher Abgabetermin ist zu beachten?
Welcher Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung zu beachten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Steuerpflichtige müssen Ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2019 musste also spätestens am 31. Juli 2020 beim Finanzamt angekommen sein. Gut zu wissen: Fällt der 31. Juli auf einen Samstag oder Sonntag, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert.
- Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, dann verlängert sich die Frist um sieben Monate und endet damit Ende Februar des übernächsten Jahres.
- Wurden Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert, dann legt das Finanzamt die einzuhaltende Frist fest.
Gehen Sie davon aus, dass Sie die Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
In gewissen Fällen können Sie die Einkommensteuererklärung auch rückwirkend abgeben. Das ist möglich, wenn Sie nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dann können Sie auch noch nach spätestens vier Jahren eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Steuerberater geradezu mit Arbeit überhäuft wurden. Aus diesem Grund wurde die Abgabefrist für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen für das Jahr 2019 verlängert. Diese können noch bis zum 31.08.2021 beim Finanzamt eingereicht werden.
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