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Pauschbeträge in der Steuererklärung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2021

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Pauschbeträge in der Steuererklärung
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Pauschbeträge spielen eine wichtige Rolle bei der Steuererklärung.

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Pauschbeträge in der Steuererklärung

Was ist ein Pauschbetrag?

Pauschbeträge sind feste, pauschale Beträge, die in der Steuererklärung angegeben werden können und das zu versteuernde Einkommen senken. Es müssen keine Nachweise eingereicht werden, damit Pauschbeträge berücksichtigt werden.

Welche Pauschbeträge gibt es im Zusammenhang mit der Arbeit?

Arbeitnehmer können unter anderem für Werbungkosten einen Pauschbetrag anrechnen lassen. Zusätzlich gibt es die Kilometer-, die Reisekosten-, die Umzugs- und die Verpflegungskostenpauschale. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie wird der Pauschbetrag für Fahrtkosten zur Arbeit berechnet?

Die Kilometer- bzw. Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Dabei wird jedoch nur der einfache Weg berücksichtigt. Ab 2021 erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent.

Welche weiteren Pauschbeträge sind wichtig?

Es gibt unter anderem dem Sparer-, den Behinderten- sowie den Pflege-Pauschbetrag. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche weiteren Pauschbeträge bei der Steuer berücksichtigt werden können und wie hoch die Pauschbeträge ausfallen.

Weiterführende Ratgeber

Wichtig für die Steuererklärung: Was sind Pauschbeträge?

Entlastung von Hinterbliebenen: Regeln zum Pauschbetrag sind § 33b EStG zu entnehmen.
Entlastung von Hinterbliebenen: Regeln zum Pauschbetrag sind § 33b EStG zu entnehmen.

Die Einkommensteuererklärung ist für viele Menschen ein eher notwendiges Übel, doch der Zeitaufwand lohnt sich häufig: Arbeitnehmer konnten im Jahr 2016 laut Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt mit einer Steuererstattung in Höhe von 1.027 Euro rechnen.

Einen wichtigen Posten, welcher das zu versteuernde Einkommen senkt und damit die Steuerlast drückt, stellen die sogenannten Pauschbeträge dar. Diese werden bei der Steuererklärung berücksichtigt.

Ein Pauschbetrag ist in diesem Zusammenhang eine Geldsumme, die Sie pauschal von der Steuer absetzen können. Für die entsprechenden Aufwendungen müssen Sie dabei keine Belege bzw. Nachweise einreichen. Das erleichtert nicht nur Ihnen die Arbeit, sondern entlastet auch das Finanzamt, welches weniger Belege überprüfen muss.

Übersteigen Ihre tatsächlichen Aufwendungen bzw. Ausgaben den jeweiligen Pauschbetrag, können diese in vielen Fällen zusätzlich steuermindernd vom Finanzamt berücksichtigt werden.

Zusätzlich gibt es bei der Steuererklärung für die Einkommensteuer auch Freibeträge. Worin besteht der Unterschied zum Pauschbetrag? Bei einem Freibetrag bleibt ein festgelegter Teil des Einkommens steuerfrei. Summen, die den Freibetrag überschreiten, werden jedoch besteuert. Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro; 2021: 9.744 Euro). Nur auf Einkommen, welches diesen übersteigt, müssen Steuern entrichtet werden.

Auflistung der wichtigsten Pauschalbeträge für die Steuererklärung

In Ihrer Steuererklärung können unterschiedliche Pauschalen berücksichtigt werden. Nicht jede Person kann jedoch dabei die gleichen Pauschbeträge geltend machen. Vielmehr hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, welche Beträge jemand von der Steuer absetzen kann. So gibt es unter anderem spezielle Pauschbeträge für Arbeitnehmer oder Rentner.

Die folgende Infografik fasst die wichtigsten Pauschbeträge für die Jahre 2020 und 2021 zusammen:

Unsere Infografik zeigt die Höhe der Pauschbeträge für 2020 und 2021.
Unsere Infografik zeigt die Höhe der Pauschbeträge für 2020 und 2021.

Wir listen im Folgenden die für die Steuererklärung wichtigen Pauschalbeträge auf und erklären, für wen diese von Belang sind.

Pauschbeträge im Zusammenhang mit der Arbeit

Wie hoch der Pauschbetrag bei Behinderung ausfällt, hängt vom Grad der Behinderung ab.
Wie hoch der Pauschbetrag bei Behinderung ausfällt, hängt vom Grad der Behinderung ab.

Arbeitnehmer können in der Steuererklärung so manchen Pauschalbetrag angeben, um das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit die Chance zu erhöhen, eine Erstattung der über das Jahr zu viel gezahlten Steuern zu erhalten.

Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang wohl der Arbeitnehmer- bzw. Werbungskostenpauschbetrag. Personen, die Einkünfte erzielen, die nicht durch eine selbstständige Tätigkeit entstehen, können laut § 9a des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1.000 Euro pauschal als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Werbungskosten sind in diesem Zusammenhang sämtliche Ausgaben, die mit der Arbeit zusammenhängen. Das können zum Beispiel Kosten für Berufsbekleidung oder Fortbildungen sein.

Übersteigen Ihre Ausgaben den Pauschbetrag für Werbungskosten, so dürfen Sie in den meisten Fällen trotzdem die komplette Summe von der Steuer absetzen. In diesem Fall müssen Sie jedoch entsprechende Belege beim Finanzamt einreichen.

Kilometerpauschale & Regeln fürs Homeoffice

Pauschbetrag in der Steuererklärung: Er senkt das zu versteuernde Einkommen.
Pauschbetrag in der Steuererklärung: Er senkt das zu versteuernde Einkommen.

Ein weiterer wichtiger Pauschbetrag ist die Entfernungs- bzw. Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit – jedoch nur für die einfache Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort.

Für das Steuerjahr 2020 liegt die Pauschale bei 30 Cent pro Kilometer. Ab 2021 gilt eine neue Regel: Bis zum 20. Kilometer werden weiterhin 30 Cent anerkannt. Ab dem 21. Kilometer steigt der Wert auf 35 Cent.

Seit 2020 arbeiten viele Menschen zumindest teilweise im Homeoffice. Auch das wird steuerlich berücksichtigt. Die Homeoffice-Pauschale können Menschen für jeden Tag ansetzen, an dem sie nicht an ihrem eigentlichen Arbeitsort, sondern komplett zu Hause gearbeitet haben.

Zusätzlich gibt es noch die Reisekostenpauschale, den Verpflegungspauschbetrag sowie die Umzugskostenpauschale.

Außergewöhnliche Belastungen

Bei gewissen außergewöhnlichen Belastungen können weitere Pauschbeträge geltend gemacht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegepauschbetrag: Für Menschen, die Angehörige pflegen und dafür keine Bezahlung erhalten
  • Behindertenpauschbetrag: Für Menschen mit Behinderung
  • Hinterbliebenenpauschbetrag: Unter gewissen Umständen für Witwen bzw. Witwer, Halbwaisen und Waisen

Gesetzliche Grundlage für die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen ist § 33b EStG.

Weitere wichtige Pauschbeträge

Ein wichtiger Pauschbetrag ist die sogenannte Kilometerpauschale.
Ein wichtiger Pauschbetrag ist die sogenannte Kilometerpauschale.

In der Steuererklärung können weitere Pauschalen berücksichtigt werden, z. B.:

  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: Z. B. für Spenden, Kirchensteuer, Beiträge für die Altersvorsorge und Kinderbetreuungskosten
  • Pauschbetrag für Übungsleiter: Für Personen, die nebenberuflich für eine gemeinnützige bzw. öffentlich-rechtliche Organisation arbeiten
  • Ehrenamtspauschale: Für Personen, die ehrenamtlich arbeiten, aber keinen Anspruch auf den Übungsleiterpauschbetrag haben
  • Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: Auch für Personen, die eine Pension, Betriebsrente oder Witwengeld erhalten
  • Sparerpauschbetrag: Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bildnachweise: AdobeStock © rogerphoto, AdobeStock © Tiko, AdobeStock © Monkey Business, AdobeStock © igorkol_ter, AdobeStock © Roman Babakin

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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