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Steuererklärung

Von alexander

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Steuererklärung
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Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist für Selbstständige Pflicht.

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Steuererklärung

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jede Person muss in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Für Selbstständige ist die Abgabe allerdings Pflicht. Wer unter anderem außerdem von der Abgabepflicht betroffen ist, erfahren Sie hier.

Welche Steuerformulare werden benötigt?
Das hängt von ihrem persönlichen Status und ihrer Situation ab. In jedem Fall ist ein Mantelformular auszufüllen. Wichtige Anlagen finden Sie in diesem Abschnitt aufgelistet.

Kann ich eine elektronische Steuererklärung abgeben?
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie das sogar tun. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl zwischen der elektronischen Steuererklärung und der Steuererklärung auf Papier. Wie Sie die Steuererklärung elektronisch abwickeln, erfahren Sie an dieser Stelle.

Weiterführende Ratgeber zur Steuererklärung

Was ist die Steuererklärung über das Einkommen überhaupt?

Die Einkommensteuer istdas wichtigste Mittel zur Finanzierung des Staatsapparats inklusive aller Sozialleistungssysteme. Sie bezieht sich auf das zu versteuernde Gesamteinkommen einer Person. Die rechtliche Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Lohnsteuererklärung ist eine Form der Einkommensteuererklärung.
Die Lohnsteuererklärung ist eine Form der Einkommensteuererklärung.

Damit kontrolliert werden kann, dass das Einkommen bestimmter Personen ordnungsgemäß versteuert wird, müssen diese eine Einkommensteuererklärung abgeben. Andere, insbesondere viele Arbeitnehmer, können dies freiwillig tun und kommen gegebenenfalls in den Genuss einer Steuerrückzahlung. Wer unter anderem von der Abgabepflicht betroffen ist, lesen Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuererklärung

Grundsätzlich muss in Deutschland jede natürliche Person Einkommensteuer zahlen, die Einnahmen irgendwelcher Art bezieht. Die Steuer entfällt nur, wenn ein Jahreseinkommen von 9.408€ (Stand 2020) nicht überschritten wird.

Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer, dabei handelt es sich um eine Unterkategorie der Einkommensteuer. Bei ihnen wird die Steuer monatlich vom Arbeitgeber abgeführt und sie bekommen alleine den Nettolohn ausgezahlt. Im Gegensatz dazu zahlen Selbstständige jährlich im Voraus Steuern. Die Steuerlast bestimmt sich anhand der Verhältnisse des letzten Jahres. Nur Arbeitnehmer machen also (gegebenenfalls) eine Lohnsteuererklärung.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Für Ehegatten mit Splittingtarif ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht.
Für Ehegatten mit Splittingtarif ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht.

Nicht jeder Steuerzahler ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Trotzdem macht es grundsätzlich Sinn, dies zu tun: 9 von 10 Personen bekommen bei Abgabe einer Steuererklärung Geld zurück, durchschnittlich 1.027 Euro.

Da die Einkommensteuer bei Arbeitnehmern schon mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug abgegolten wird, sind sie nur in bestimmten Fällen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Nach § 46 EStG ist das unter anderem dann der Fall,

  • wenn Sie in dem jeweiligen Jahr Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro hatten, beispielsweise in der Form von Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld.
  • bei Auflösung einer bestehenden Ehe im jeweiligen Jahr.
  • wenn Sie zwei oder mehr Arbeitgeber haben und damit in Steuerklasse IV sind.
  • wenn in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Person in Steuerklasse IV oder V ist.

Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Dabei ist es egal, ob Sie Ihre Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb, Mieteinnahmen, einer freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen Aktivitäten beziehen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Bei Personen, für die die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend ist, muss die Steuererklärung zum 31. Juli des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen. Alle anderen haben mehr Zeit: Sie können die Steuererklärung rückwirkend bis zu vier Jahre später abgeben. Stichtag ist dabei der 31. Dezember, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Steuererklärung: Welche Formulare werden benötigt?

Eine Steuererklärung besteht aus unterschiedlichen Formularen. Nicht jedes davon ist obligatorisch. Es kommt auf Ihre Art der Einkommenserzielung und Ihre persönliche Lebenssituation an, welche Steuererklärungsformulare einzureichen sind. In jedem Fall ist allerdings der Mantelbogen auszufüllen, welcher unter anderem Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung abfragt.

  • Arbeitnehmer erfassen ihre Einkünfte in der Anlage N, Selbstständige weisen Ihren Jahresgewinn in der Anlage EÜR aus.
  • Angaben zu Gewinnen aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit werden in der Anlage G bzw. Anlage S festgehalten.
  • In der Anlage Vorsorgeaufwand werden Angaben zu Beiträgen zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt.
  • Personen, die Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielen, benötigen außerdem die Anlage V.
  • Wenn Ihnen steuerliche Vergünstigungen für Kinder zustehen, sollten Sie die Anlage Kind ausfüllen.
Verschiedene Steuerformulare sind Teil der Einkommensteuererklärung.
Verschiedene Steuerformulare sind Teil der Einkommensteuererklärung.

Die Steuerformulare für Selbstständige für die letzten Jahre können Sie auch auf steuertipps.de einsehen.

Kann ich eine vereinfachte Steuererklärung abgeben?

Die vereinfachte Steuererklärung war für Arbeitnehmer gedacht, die lediglich Arbeitslohn und gegebenenfalls bestimmte Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld in Deutschland bezogen haben. Auch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen konnten in der vereinfachten Steuererklärung angegeben werden.

Seit dem Jahr 2020 entfällt die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer allerdings. Stattdessen wurde der Mantelbogen für die „reguläre“ Steuererklärung vereinfacht.

Über ELSTER die Steuererklärung elektronisch abwickeln

Selbstständige müssen ihre Steuererklärung nach § 25 Abs. 4 S. 1 EStG grundsätzlich elektronisch machen. Nicht mehr notwendig ist folglich der Gang zum Finanzamt. Über ELSTER, das Online-Portal der Finanzämter, können alle notwendigen Formulare ausgefüllt und elektronisch versendet werden. Auch für Arbeitnehmer ist die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zur Regel geworden. Allerdings können diese ihre Steuererklärung auch noch auf Papier machen.

Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich bei ELSTER registrieren und später auch einloggen. Online können Sie die für Sie passende Benutzergruppe wählen. Dadurch wird die passende Auswahl an Steuerformularen angezeigt.

Steuererklärung: Selber machen oder Hilfe holen?

Einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu Rate zu ziehen, ist nicht günstig. Dafür kann er oder sie Ihnen helfen, bei der Steuer zu sparen. Beispielsweise kann er oder sie für Sie herausfinden, welche Ausgaben in Ihrem speziellen Fall von der Steuer abgesetzt werden können. Es kann sich also lohnen, sich für die Steuererklärung Hilfe zu holen.

Wenn Sie die Steuererklärung nicht selber machen möchten, kann eine Steuerberaterin helfen.
Wenn Sie die Steuererklärung nicht selber machen möchten, kann eine Steuerberaterin helfen.

Kostengünstiger und ebenfalls zu empfehlen ist die Nutzung einer Steuersoftware. Mit dieser lassen sich alle relevanten Daten einfach erfassen und auf Fehler überprüfen. Dadurch können Sie Ihre Steuererklärung mit weniger Zeitaufwand erstellen und erhalten im besten Fall eine höhere Steuerrückzahlung.

So oder so ist eine gute Übersicht über Einnahmen und Ausgaben essentiell. Belege sollten aufbewahrt und sortiert werden. Diese müssen Sie dem zwar grundsätzlich nicht dem Finanzamt übersenden. Ihre Steuererklärung kann jedoch nach Prüfung Rückfragen nötig machen. Das Finanzamt kann dann Belege anfordern.

Welche Posten können von der Steuer abgesetzt werden?

Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, werden als Betriebsausgaben bezeichnet. Sie sind, anders als private Ausgaben, zum großen Teil sofort von der Steuer absetzbar. Deshalb lohnt es sich für Selbstständige ganz besonders, bei der Steuererklärung genau hinzuschauen. Unter Betriebsausgaben fallen zum Beispiel

  • Bürobedarf
  • Miete für Büroräume
  • gezahlte Löhne

Bildnachweise: stock.adobe.com/rogerphoto, stock.adobe.com/igorkol_ter, stock.adobe.com/Protosom, stock.adobe.com/rh2010, stock.adobe.com/sebra

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