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Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau mit Hilfe des Arbeitgebers

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 14. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau mit Hilfe des Arbeitgebers
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Beitragsbild: Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen – kurz auch VL oder VwL genannt – sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Sie können in unterschiedliche Anlageformen fließen und helfen Arbeitnehmern so, zusätzliches Vermögen aufzubauen.

Das Wichtigste über vermögenswirksame Leistungen

Habe ich ein Recht auf vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie nicht. Nur wenn sie im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung festgelegt sind, muss Ihnen der Arbeitgeber auf Ihren Wunsch hin die Leistungen zukommen lassen. Wer vermögenswirksame Leistungen erhalten kann, erfahren Sie hier.

Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber darf selbst festlegen, wie viel er zahlt. Der für vermögenswirksame Leistungen angesetzte Mindestbetrag liegt bei 6,65 Euro pro Monat. Maximal dürfen es 40 Euro monatlich sein. Wird bei Ihnen der Maximalbetrag nicht erreicht, haben Sie die Möglichkeit, die Summe selbst aufzustocken. Wie Sie bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vorgehen sollten, können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Welche Möglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen?

Sie haben beim VWL-Sparen verschiedene Optionen. Zu den beliebtesten zählen ein Banksparplan, ein Fondssparplan, ein Bausparvertrag sowie die Tilgung eines Immobiliendarlehens. Details dazu haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Was sind vermögenswirksame Leistungen? Wozu dienen sie?

Vermögenswirksame Leistungen: Der Arbeitgeberanteil beträgt maximal 40 Euro monatlich.
Vermögenswirksame Leistungen: Der Arbeitgeberanteil beträgt maximal 40 Euro monatlich.

Etwas Geld auf der hohen Kante zu haben, ist für jede Person von Vorteil. Schön, wenn der Arbeitgeber Sie dabei unterstützt. Vermögenswirksame Leistungen dienen genau diesem Zweck.

Der Arbeitgeber zahlt dabei monatlich einen Betrag, der in eine bestimmte Anlageform fließt. In der Regel laufen Verträge dieser Art sieben Jahre.

Dabei zahlt der Arbeitgeber meist sechs Jahre vermögenswirksame Leistungen ein. Eine Sperrfrist von einem Jahr schließt sich an. Nach insgesamt sieben Jahren wird dann in der Regel – je nach Anlageform – das angesparte Vermögen ausgezahlt.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat zukommen lassen. Der Mindestbetrag liegt bei 6,65 Euro. Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht den möglichen Höchstbetrag, so haben Sie auch die Möglichkeit, die Summe selbst aufzustocken.

Ein zusätzlicher Vorteil, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen: Gewisse Sparformen werden unter Einhaltung spezieller Voraussetzungen staatlich gefördert. Oftmals haben Sie etwa Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?

Nicht jede arbeitende Person kann vermögenswirksame Leistungen beantragen oder vom Arbeitgeber erhalten. Laut § 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) kommt dies grundsätzlich nur für die folgenden Gruppen in Frage:

  • Arbeitnehmer (auch solche, die in Teilzeit arbeiten)
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten
  • Soldaten auf Zeit
Wichtig bei den VwL: Die Leistungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Wichtig bei den VwL: Die Leistungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Freiberufler und andere Selbst­ständige sowie Rentner profitieren dementsprechend nicht von dem geförderten Vermögensaufbau.

Doch beachten Sie: Selbst, wenn Sie zu einer der in den oben zu findenden Liste Gruppe gehören, bedeutet dies nicht, dass Sie automatisch einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben.

Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Er muss Ihnen diese finanzielle Zuwendung nur dann zukommen lassen, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde.

Müssen Sie vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber beantragen?

Wie erhalten Sie nun als Arbeitnehmer konkret vermögenswirksame Leistungen? Zunächst ist folgender Punkt wichtig: Den festgelegten Betrag zahlt Ihr Arbeitgeber nicht an Sie. Vielmehr fließt das Geld direkt in den von Ihnen gewünschten VwL-Vertrag.

Damit dies möglich ist, müssen Sie in der Regel wie folgt vorgehen:

  1. Besprechen Sie das Thema mit der in Ihrem Unternehmen dafür zuständigen Person. Das kann etwa die Personalabteilung oder auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihr Vorgesetzter sein. So erfahren Sie, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben und wie hoch die VwL von Ihrem Arbeitgeber ausfallen.
  2. Überlegen Sie, wie Sie die VwL anlegen möchten. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten, um eine Form zu finden, die zu Ihrem Leben und Ihrer finanziellen Situation passt. Holen Sie sich, wenn nötig, professionelle Hilfe, etwa bei Ihrem Bankberater.
  3. Sie haben sich für eine Anlageform entschieden? Dann führen Sie für das gewählte VL-Sparen einen Vergleich verschiedener Anbieter durch und schließen dann einen entsprechenden Vertrag ab.
  4. Haben Sie einen VL-Vertrag abgeschlossen, erhalten Sie vom entsprechenden (Geld-)Institut eine Bescheinigung. Diese müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Daraufhin überweist er den Arbeitgeberanteil fortan direkt an das jeweilige Institut.

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen, sollten Sie Folgendes beachten: Der Betrag erhöht Ihr Bruttoeinkommen und muss somit in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Zusätzlich fallen Steuern für erwirtschaftete Kapitalerträge an. In einem gewissen Rahmen können Sie diese jedoch umgehen. Dafür müssen Sie beim zuständigen Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag stellen. Liegt der Ertrag bei maximal 801 Euro (einzeln veranlagt) bzw. 1602 Euro (zusammen veranlagt), so müssen Sie darauf keine Steuern zahlen.

Diese Optionen haben Sie beim VL-Sparen

Informieren Sie sich vor der Anlage:  Für vermögenswirksame Leistungen gibt es mehrere Optionen.
Informieren Sie sich vor der Anlage: Für vermögenswirksame Leistungen gibt es mehrere Optionen.

Was zählt unter vermögenswirksame Leistungen? Als Anlage sind sie in der Regel vier verschiedene Formen möglich:

  1. Banksparplan: Monatlich wird Geld auf ein Sparkonto eingezahlt, das Guthaben wird verzinst.
  2. Fondssparplan: Sie investieren in Investmentfonds – also einen Verbund von Aktien.
  3. Tilgung eines Immobilienkredites: Der Arbeitgeber zahlt das Geld direkt auf Ihr Darlehenskonto.
  4. Bausparvertrag: Hierbei wird zunächst Geld angespart und dann ein Darlehen zum Kauf oder zur Renovierung einer Immobilie ausgezahlt. Viele Arbeitnehmer profitieren sowohl von der Wohnungsbauprämie als auch der Arbeitnehmersparzulage.

Informationen für Arbeitgeber: Warum Vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer zahlen?

Ihren Mitarbeitern als Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anzubieten, bringt zwar zusätzliche Kosten mit sich, diese finanzielle Zuwendung kann jedoch positive Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.

Die Verträge für das VL-Sparen laufen in der Regel sieben Jahre.
Die Verträge für das VL-Sparen laufen in der Regel sieben Jahre.

In Deutschland herrscht aktuell in vielen Branchen ein großer Fachkräftemangel. Viele Unternehmen buhlen um die Gunst qualifizierter Mitarbeiter.

Vermögenswirksame Leistungen können einen Teil dazu beitragen, eine Person davon zu überzeugen, in Ihrem Unternehmen zu arbeiten.

Sie zeigen so, dass Sie am Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter interessiert sind und Ihnen etwas daran liegt, dass diese Vermögen aufbauen können.

Dies betrifft natürlich auch Personen, die bereits bei Ihnen angestellt sind. Erhalten diese vermögenswirksame Leistungen, können sie sich mehr wertgeschätzt fühlen und bleiben Ihrem Unternehmen als wertvolle Unterstützung so eher erhalten.

Steuern und Sozialversicherung: Worauf müssen Arbeitgeber achten?

Die positiven Auswirkungen, die das Gewähren von vermögenswirksamen Leistungen bringen kann, haben wir bereits genannt. Entscheiden Sie sich als Arbeitgeber dafür, sich am Vermögensaufbau Ihrer Mitarbeiter zu beteiligen, müssen Sie jedoch einige wichtige Punkte beachten.

Zunächst ist festzuhalten, dass der Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat liegt. Dieser Betrag gilt als zusätzliches Einkommen und auch darauf müssen Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Im Gegenzug können Sie gezahlte vermögenswirksame Leistungen jedoch steuerlich absetzen. Sie zählen zu den Betriebsausgaben – also den Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden.

Bildnachweise: AdobeStock.com © Monster Ztudio, AdobeStock.com © igorkol_ter, AdobeStock.com © ijeab, AdobeStock.com © Brian Jackson

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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