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Unfallversicherung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2020

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Was ist eine Unfallversicherung?

Jeder Arbeitnehmer, der einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, hat eine allgemeine bzw. gesetzliche Unfallversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg entstanden sind.

Was kostet eine Unfallversicherung?

Die Beitragshöhe für eine Unfallversicherung richtet sich nach vielen Faktoren. Je nachdem können Sie eine Unfallversicherung sehr günstig oder etwas preisintensiver bekommen. Hier können Sie die Faktoren direkt nachlesen.

Wann springt eine Unfallversicherung ein?

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause verletzt haben. Eine private Unfallversicherung kann für Schäden einspringen, die Sie in Ihrer Freizeit erleiden. Dafür gelten diese Bedingungen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen werden nur unter bestimmten Bedingungen erbracht

Das Sprichwort „Die meisten Unfälle passieren im Haushalt“ ist allseits bekannt. Aber was, wenn das Sprichwort sich in bittere Realität verwandelt? Wie sind Sie dann abgesichert? Und sind Sie es überhaupt? Geschieht während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder zurück ein Unfall, springt in aller Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherungen in Deutschland, die die allermeisten Arbeitnehmer einschließt. Zu diesem Schutz gehören:

Die Leistungen der Unfallversicherung können verschiedene Punkte umfassen. Ein vorheriger Vergleich zahlt sich aus.
Die Leistungen der Unfallversicherung können verschiedene Punkte umfassen. Ein vorheriger Vergleich zahlt sich aus.
  • die Unfallversicherung,
  • die Krankenversicherung,
  • die Rentenversicherung,
  • die Arbeitslosenversicherung und
  • die Pflegeversicherung.

Eine Unfallversicherung deckt in der Regel neben den medizinischen Kosten auch die mit dem Unfall verbundenen Kosten ab, wie z.B. Betreuungsgelder oder Kosten für die Umschulung bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit. Haben Sie beispielsweise einen Beruf ausgeführt, bei dem Sie die meiste Zeit stehen mussten und hatten dann einen Unfall, der eine Gehbehinderung zur Folge hatte, muss die Unfallversicherung für eine Umschulung aufkommen.

Wie wir nun wissen, gilt dieser Schutz lediglich für Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren. Wenn Sie allerdings auch gegen einen Unfall abgesichert sein wollen, der Ihnen in Ihrer Freizeit widerfährt, benötigen Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung vs. private Unfallversicherung

Zwar ist eine private Unfallversicherung nicht unbedingt notwendig, sie kann das Leben im Ernstfall aber deutlich erleichtern. Warum Sie eine Unfallversicherung zusätzlich privat abschließen sollten? Verunfallen Sie etwa während der Gartenarbeit so schwer, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann das ein großes Loch in die Finanzen reißen. Denn das Geld, das Sie dann vom Staat bekommen, reicht in der Regel nicht an den vorherigen Verdienst heran. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht.

Eine private Unfallversicherung kann bspw. einspringen, wenn Sie sich bei der Gartenarbeit verletzen.
Eine private Unfallversicherung kann bspw. einspringen, wenn Sie sich bei der Gartenarbeit verletzen.

Daneben sind Freiberufler und Selbstständige nicht einmal von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Diese Personengruppen sollten sich also einmal mehr überlegen, ob nicht eine private Unfallversicherung sinnvoll wäre. Aber wann springt diese eigentlich ein?

Wie zum Beispiel bei einer Hausratversicherung umfasst auch die private Unfallversicherung nicht unendlich Leistungen. Diese sind zudem in aller Regel an festgelegte Bedingungen geknüpft. Ein Unfall liegt vor, wenn

  • Plötzlich von
  • Außen ein
  • Unfreiwilliges auf den
  • Körper wirkendes
  • Ereignis gesundheitliche Schäden verursacht.

Zu merken ist dieser Grundsatz unter der Eselsbrücke „PAUKE“. Auf Grund dieser ist nicht jedes Unglück vom Versicherungsschutz abgedeckt. Sie bekommen beispielsweise kein Geld von der Versicherung, wenn Sie sich lediglich das Knie aufschlagen und wieder vollständig genesen. Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn Sie sich etwa das Knie zertrümmern und dieses nicht mehr richtig verheilt. Dann dürften sich die Beiträge für die Unfallversicherung bezahlt machen.

Wenn Sie die Unfallversicherung abschließen, sollten Sie unbedingt darauf achten, welche Leitungen inbegriffen sind und wann Sie Anspruch auf diese haben. Zudem spielt der Beitragssatz für die Unfallversicherung natürlich auch eine große Rolle. Daneben können Sie vereinbaren, ob die Unfallversicherung auch im Ausland ihre Gültigkeit behalten soll.

Unfallversicherung: Kosten für den zusätzlichen Schutz

Wie bereits erwähnt, sind Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, während der Arbeitszeit geschützt. Die Kosten für diese Unfallversicherung werden vom Bruttoarbeitslohn abgezogen und werden auf den Gehaltsnachweisen sichtbar.

Der Beitragssatz für eine Unfallversicherung kann ganz unterschiedlich ausfallen.
Der Beitragssatz für eine Unfallversicherung kann ganz unterschiedlich ausfallen.

Bei der privaten Unfallversicherung lohnt zunächst ein Vergleich: Welcher Versicherer bietet welche Leistungen zu welchem Preis an? Dieser richtet sich unter anderem nach diesen Faktoren:

  • Wie umfassend soll der Schutz aussehen?
  • Soll dieser auch gelten, wenn ich unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehe?
  • Welcher Berufsgruppe gehöre ich an (wie sieht das Berufsrisiko dort aus)?
  • Wie alt bin ich?
  • Möchte ich eine Todesfallsumme für meine Hinterbliebenen anlegen (z. B. für Bestattungskosten)?

In der Regel bekommen Sie vor allem in jungen Jahren eine günstige Unfallversicherung. Aber auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter kann der Beitragssatz vergleichsweise niedrig ausfallen. Sie können für verschiedene Angebote zur Unfallversicherung online Tarife vergleichen.

Übrigens: Die private Unfallversicherung ist, ebenso wie die Krankenversicherung, die Lebensversicherung oder die Rentenversicherung, eine Versicherung zur privaten Vorsorge und daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Eine private Unfallversicherung könnte eventuell im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Als betriebliche Unfallversicherung kommt die Absicherung über die Berufsgenossenschaft in Frage.

Ist eine Kfz-Unfallversicherung sinnvoll? Und was ist mit einer Insassenunfallversicherung?

Jeder Straßenverkehrsteilnehmer, der ein Auto auf deutschen Straßen fahren will, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese springt beispielsweise in der Regel ein, wenn Sie bei einem Unfall Schäden an einem anderen Fahrzeug verursachen. Sollte das einmal nicht der Fall sein, kann der Fahrer durch eine Unfallversicherung auf privater Basis oder auch dessen Krankenversicherung geschützt sein.

Unfallversicherung: Ein Auto ist oftmals bereits durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt.
Unfallversicherung: Ein Auto ist oftmals bereits durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt.

Daher ist eine zusätzliche Kfz-Unfallversicherung meist nicht notwendig, wenn eine private Unfallversicherung bereits besteht. Ähnliches gilt für die Kfz-Insassenunfallversicherung. Denn die mitbeförderten Personen sind in aller Regel durch die Kfz-Haftpflicht des Fahrer oder des Unfallgegners geschützt.

Besteht demnach eine solche Versicherung oder eine Unfallversicherung, ist eine zusätzliche Insassenunfallversicherung oft nicht sinnvoll und verschlingt unnötig Geld.

Übrigens kann eine Unfallversicherung für ein Kind dagegen sehr sinnvoll sein. Die Sprösslinge können Gefahren meist noch nicht gut einschätzen und sind zudem oft neugierig. Auch wenn das Thema für viele Eltern ein schwieriges ist: Falls Ihrem Kind etwa passiert und keine Ihrer Versicherungen greift, kann das eine finanzielle Notlage bedeuten. Handelt es sich um schwerwiegende Folgen, muss meist mindestens ein Elternteil den Beruf aufgeben und sich um das Kind kümmern. Viele Versicherer bieten zudem Pakete an, in denen die ganze Familie abgesichert ist.

Bildnachweise: © Philip Steury - stock.adobe.com, © evannovostro - stock.adobe.com, © bobex73 - stock.adobe.com, © sebra - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.