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Die fünf größten Fehler bei der 1%-Methode

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die fünf größten Fehler bei der 1%-Methode
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Ein betrieblicher Pkw wird vom Unternehmer i.d.R. auch privat genutzt. Diese Privatnutzung muss vom Unternehmer nach der 1%-Methode oder nach Fahrtenbuchmethode versteuert werden.

Dabei werden die folgenden 5 Fehler am häufigsten begangen.

Fehler 1: Einmal 1%-Methode, immer 1%-Methode?

Der Unternehmer ist nicht auf Dauer an die gewählte Methode gebunden. Zum Beginn des Wirtschaftsjahres ist ein Wechsel der Methode möglich. Ist der Pkw bereits abgeschrieben, sollte über einen Wechsel von der 1%-Methode zur Fahrtenbuchmethode ebenfalls nachgedacht werden. Bei Fahrzugwechsel ist auch innerhalb des Wirtschaftsjahres ein Wechsel der Methode zulässig.

Fehler 2: Die 1%-Methode gilt nicht für Leasing- oder Mietwagen

Auch bei Leasing- oder Mietwagen muss die Privatnutzung versteuert werden. Bei einer beruflichen Nutzung des Wagens von mehr als 50% muss daher entweder ein Fahrtenbuch geführt werden oder die 1%-Methode zur Anwendung kommen.

Fehler 3: Die Fahrtenbuchmethode ist immer günstiger

Je teurer das Modell bei einer relativ hohen privaten Nutzung ist, umso eher ist die 1%-Methode günstiger als ein geführtes Fahrtenbuch. Eine Vergleichsrechnung zum Beginn des Jahres erleichtert die Wahl der günstigsten Methode.

Fehler 4: Bei beruflicher Nutzung unter 50% ist das Fahrtenbuch Pflicht

Wird der Pkw zwischen 10% und 50% betrieblich genutzt, genügt eine repräsentative Aufzeichnung der Privatnutzung über den Zeitraum von 3 Monaten. Nur Unternehmer, die bei einer betrieblichen Nutzung von über 50%, die pauschale 1%-Methode nicht anwenden wollen, müssen zwingend ein Fahrtenbuch führen.

Fehler 5: Die Kostendeckelung wird nicht berücksichtigt

Hat der Pkw einen hohen Bruttolistenpreis, entsteht dadurch ein hoher, zu versteuernder Privatanteil. Sind im Laufe des Jahres nur geringe Pkw Kosten angefallen, muss die Kostendeckelung berücksichtigt werden. Ansonsten versteuert der Unternehmer einen zu hohen Privatanteil.


Bildnachweise: Autofahrer: goodluz - Fotolia.com, Autoschlüssel: Stadtratte - fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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