Nahezu jährlich ergeben sich Veränderungen in der Sozialversicherung in Deutschland. Dazu zählen unter anderem die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen, der Beitragssätze und der Fälligkeitstermine.
Die Beitragssätze 2010 in der Sozialversicherung
So wurden beispielsweise die Beitragssätze entsprechend angepasst. Für die Pflegeversicherung bezahlen Arbeitnehmer künftig 1,95 Prozent zuzüglich einem Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozent. In der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent, in der Arbeitslosenversicherung bei 2,8 Prozent.
Allerdings wurden die Beitragssätze in der Krankenversicherung, als einer der wichtigsten Säulen der Sozialversicherung, angepasst. Sie betragen 14 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 0,9 Prozent für den Sonderbeitrag. Im ermäßigten Beitragssatz kommen Arbeitnehmer auf 13,4 Prozent zuzüglich dem Sonderbeitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung wurden für 2010 ebenfalls angehoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegen sie bei 49.950 Euro jährlich, bzw. bei 4.162,50 Euro monatlich. Für Versicherte, die bereits 2002 versicherungsfrei waren, sind die Beitragsbemessungsgrenzen auf 45.000 Euro jährlich angepasst worden.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten in den alten Bundesländern 66.000 Euro Jahreseinkommen und in den neuen Bundesländern 55.800 Euro Jahreseinkommen als Beitragsbemessungsgrenze für 2010.
Quelle: http://rentenberatung-aktuell.de
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