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Joe-Jobs, die moderne Form der üblen Nachrede

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Joe-Jobs, die moderne Form der üblen Nachrede
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Die IT-Systeme auch mittelständischer Unternehmen besitzen heute in aller Regel umfangreiche und wirkungsvolle Abwehrmechanismen gegen Angriffe von außen. Inzwischen greifen Konkurrenten die Unternehmen virtuell auch außerhalb der Rechnerstrukturen an, etwa durch diskreditierende E-Mail-Korrespondenz mit so genannten Joe-Jobs.

Das Netz, so ist inzwischen bekannt, ist nicht so anonym, wie es den Anschein hat. Aber es bietet böswilligen Angreifern immer noch genügend Verstecke, aus deren Schutz sie ihre Angriffe vorbringen können. So ist es keinesfalls immer eindeutig möglich, den Absender einer E-Mail zweifelsfrei zu bestimmen. Diesen Sachverhalt nutzen böswillige Mitbewerber, um dem Ruf und dem Ansehen anderer Unternehmen Schaden zuzufügen. Beliebt sind hierzu etwa fingierte Mitteilungen an die Hausbank des Konkurrenten, die Beschwerden über die angeblich schlechte Zahlungsmoral enthalten. Auch wenn solche E-Mails keinen offiziellen Charakter haben, sind sie geeignet, das Unternehmen bei der Bank in einem ungünstigen Licht darzustellen. Die Folgen dieser Joe-Jobs sind dann, oft unterschwellig und ohne die Möglichkeit der Gegenwehr, beim nächsten Bankgespräch zur Gewährung eines Kredites zu spüren. Auch andere E-Mails, etwa mit der Aufforderung, für angeblich erfolgte Werbemaßnahmen die Kosten zu begleichen, fallen in die Kategorie der Joe-Jobs.

Reaktion auf Joe-Jobs

Der erste Rat zur Reaktion auf üble Nachrede im Netz ist der gleiche, der auch in der realen Welt in solchen Fällen gilt. Wenn der Absender erkennbar ist, sollte er offen und gegebenenfalls durch die Einleitung juristischer Schritte bekämpft werden. Ist er nicht erkennbar, bleibt in der Regel nur die Möglichkeit, ihn zu ignorieren. Denn eine Reaktion, etwa durch eine Antwort auf eine unberechtigte Forderung, eröffnet dem Angreifer neue Optionen. Denn jetzt weiß er, dass seine E-Mail einen Adressaten erreicht hat, der reagiert und damit ein potenzielles Opfer für weitere Angriffe darstellt. Ganz besonders wichtig ist es, keinerlei Daten auf elektronischem Wege zu übermitteln, wenn keine völlige Klarheit besteht, in welche Hände sie gelangen. Im Extremfall kann die voreilige Weitergabe von Daten nicht nur dem eigenen Unternehmen Schaden, sondern auch die Rechte Dritter tangieren.

Fazit

Die Zahl der Joe-Jobs nimmt zu, weil die elektronische Korrespondenz zunimmt. Abstrakt betrachtet ist es egal, ob Verleumdungen, schlechte Bewertungen oder unberechtigte Forderung auf dem Postweg oder über E-Mails an ihre Empfänger gelangen. In jedem Fall gilt in der virtuellen wie in der realen Welt, dass eine Reaktion nur erfolgen sollte, wenn der Angreifer sich zu erkennen gibt. In anderen Fällen ist der Papierkorb die erste Anlaufstelle für derartige Mitteilungen.

Quelle

datev.de


Bildnachweise: © ktsdesign/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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