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Erhöhung der Pauschalabgabe für Mini-Jobs

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die Pauschalabgabe in Höhe von 25% für geringfügig Beschäftigte bleibt zunächst bis zum 30.06.2006 erhalten.

Ab den 01.07.2006 wird der Pauschalbetrag für die Krankenversicherung auf 13% und der Pauschalbetrag für die Rentenversicherung auf 15% angehoben. Der pauschale Lohnsteuersatz von 2% bleibt auch in Zukunft bestehen, so dass der Arbeitgeber ab Juli eine Gesamtpauschale von 30% abführen muss. Der geringfügig Beschäftigte erhält auch wie bisher seinen Verdienst ohne Abzüge ausbezahlt. Der Arbeitgeber hat also durch diese Neuregelungen ab 01.07. mit einer Mehrbelastungen an Sozialversicherungen in Höhe von 5% zu kalkulieren. Beispiel bis 30.06.2006 Arbeitslohn 100 EUR 11% Krankenversicherung 11 EUR 12% Rentenversicherung 12 EUR 2% pauschale Lohnsteuer 2 EUR Die Höhe der Abgabe für den Arbeitgeber beträgt insgesamt 25 EUR Beispiel ab 01.07.2006 Arbeitslohn 100 EUR 13% Krankenversicherung 13 EUR 15% Rentenversicherung 15 EUR 2% pauschale Lohnsteuer 2 EUR Die Höhe der Abgabe für den Arbeitgeber erhöht sich um 5 EUR auf nun insgesamt 30 EUR.

Quelle:

http://www.minijob-zentrale.de


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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