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Lieferzeitpunkt muss zwingend auf der Rechnung angegeben werden

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Mit dem Urteil Az.: XI R 62/07 (PDF, 16 KB) vom 17. Dezember 2008 hat der BFH entschieden, dass in einer Rechnung auch dann zwingend der Zeitpunkt der Lieferung anzugeben ist,

BFH-Urteil: © Thorben Wengert / pixelio.de

wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.

Weitere Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Quelle: Wortlaut des Urteils: XI R 62/07 (PDF, 62 KB)


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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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