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Lieferzeitpunkt muss zwingend auf der Rechnung angegeben werden

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 10. Februar 2017

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Lieferzeitpunkt muss zwingend auf der Rechnung angegeben werden
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Mit dem Urteil Az.: XI R 62/07 (PDF, 16 KB) vom 17. Dezember 2008 hat der BFH entschieden, dass in einer Rechnung auch dann zwingend der Zeitpunkt der Lieferung anzugeben ist,

BFH-Urteil: © Thorben Wengert / pixelio.de

wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.

Weitere Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Quelle: Wortlaut des Urteils: XI R 62/07 (PDF, 62 KB)


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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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