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Die Pflichtangaben einer Rechnung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die Pflichtangaben einer Rechnung
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Die Rechnungen, die Geschäftspartner untereinander austauschen, sind oft ein Buch mit sieben Siegeln. Insbesondere, wenn die Vorsteuer gezogen werden soll, können bereits kleine Fehler auf der Rechnung den Vorsteuerabzug hinfällig machen.

Deshalb sollten Sie bei einer eingehenden Rechnung auf die folgenden Pflichtangaben achten und Ihre eigens ausgestellten Rechnungen ebenso aufstellen.

Grundsätzliche Angaben in der Rechnung

In jede Rechnung gehören zunächst grundsätzliche Angaben, die auch noch einmal im § 14 des Umsatzsteuergesetzes aufgegliedert sind. Hierzu zählen Name und Anschrift des Rechnungsempfängers und -ausstellers. Daneben muss der Liefertermin genau aufgeschlüsselt sein. Hinzu kommt die genaue Bezeichnung der gelieferten Waren oder der ausgeführten Leistungen mit Menge, Einzel- und Gesamtpreis. Außerdem müssen die Nettobeträge, der Steuerbetrag mit Angabe des verwendeten Steuersatzes sowie die Bruttobeträge auf der Rechnung vorhanden sein.

Ein Rechnungsdatum ist ebenfalls auf der finanzamtstauglichen Rechnung zu vermerken, genauso wie eine einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer. Daneben muss die Steuernummer des Rechnungsausstellers, alternativ dessen Umsatzsteuer-Ident-Nummer angegeben werden.

Angaben bei der Kleinbetragsrechnung

Bei einer Kleinbetragsrechnung bis zu 150 Euro müssen lediglich die Anschrift des Ausstellers, die Menge und die Art der gelieferten Waren oder Leistungen sowie der Bruttobetrag enthalten sein. Auch ein Vermerk, wie viel Prozent Umsatzsteuer im Bruttobetrag enthalten sind, darf nicht fehlen.

Ganz wichtig ist zudem, dass bei einer Umsatzsteuerbefreiung, wie sie bei Kleinunternehmern an der Tagesordnung ist, auf diese hingewiesen wird. Der typische Satz unter der Rechnung lautet dann „umsatzsteuerbefreite Leistungen nach § 19 UStG“.

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Quelle: akademie.de


Bildnachweise: © Sonja Haja/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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