Nicht nur geschäftlichen E-Mails sondern auch Geschäftsbriefen müssen seit Anfang des Jahres bestimmte Pflichtangaben umfassen. Zu den Geschäftsbriefen zählen u.a.: Angebote, Auftragsbestätigungen Rechnungen und Quittungen. Abhängig von der Gesellschaftsform sind verschiedene Angaben Pflicht. Ein Kleingewerbetreibender muss demzufolge seinen ausgeschriebenen Vor- und Zunamen, seine Geschäftsbezeichnung und eine ladungsfähige Adresse angeben. Angaben die auf der Grundlage des Ust-Rechtes gemacht werden müssen, bleiben hiervon unberührt.
Quelle: BMF sowie Bundesregierung via DATEV
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