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Urteile »

Klageerhebung per E-Mail zulässig

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax.

 Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf; Urteil vom 09.07.2009 [Aktenzeichen: 16 K 572/09 E]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8362.htm


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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