Urteile » Klageerhebung per E-Mail zulässig Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017
Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax.
Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen
Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine
qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf; Urteil vom 09.07.2009 [Aktenzeichen: 16 K 572/09 E]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8362.htm
Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com
Das könnte Sie auch interessieren: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid per E-Mail gilt als schriftlicher Einspruch. Das ist auch dann…
Mit dem Urteil vom 8. Oktober 2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Übermittlung einer Steuererklärung…
Ermöglichung eines Neustarts des Schuldners darf nicht unterlaufen werden Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens ist…
Die tatsächlichen Verpflegungskosten bei einer Auswärtstätigkeit können nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wohl aber…
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 7. November 2008 entschieden, dass geringe Abweichungen bei…
Kommt der Steuerpflichte im Rahmen einer Steueraußenprüfung seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, so hat das…
Nicht nur geschäftlichen E-Mails sondern auch Geschäftsbriefen müssen seit Anfang des Jahres bestimmte Pflichtangaben umfassen.…
Der Bundesfinanzhof entschied, das in besonderen Fällen die Vorsteuer nicht von der Umsatzsteuer abzugsfähig ist.…