Ab 2009 werden Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit digitaler Signatur anerkannt. Auch bei Einkommensnachweisen, beispielsweise am Ende der Beschäftigung oder Nebeneinkommensbescheinigungen werden digitale Signaturen ab 2009 eingeführt.
Verpflichtend gilt die Signatur dann ab 2012, unter anderem für Bescheinigungen über geringfügige Beschäftigungen oder solche nach dem Wohnraumförderungsgesetz, sowie die Fehlbelegungsabgaben. Ebenfalls soll die Kindergeldabrechnung in der zweiten Stufe dazu kommen.Q
Seit dem 1. August 2009 erhalten Personen die Möglichkeit, sich für den allgemeinen Beitragssatz in…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.