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Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

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Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung?
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Der Gesetzgeber verlangt beim Ausstellen von Rechnungen ab einem Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer von 100 EUR (150 EUR ab 1.1.2007) unter anderem folgende Angaben:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer
  3.  …

Die vollständigen Angaben können aus dem Beitrag https://www.betriebsausgabe.de/rechnungen.php Der Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz des §14 Abs. 4 zeigt, dass ein Unternehmer neben Adressdaten auch seine eigene, vom Finanzamt vergebene Steuernummer auf seinen Ausgangsrechnungen aufführen muss. Genau in dieser Tatsache liegt unseres Erachtens ein Sicherheitsrisiko, da mit Hilfe dieser Steuernummer telefonisch Daten des Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt abgerufen werden könnten. Da der Unternehmer das Wahlrecht zwischen Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt, sollte auf den Ausgangsrechnungen stets die vom Bundesamt für Finanzen vergebene Umsatzsteueridentifikationsnummer im Format DExxxxxxxxx vermerkt sein. Durch diese Nummer ist eine Informationsspionage durch Dritte nicht möglich.

Umsatzsteueridentifikationsnummer auch für Kleinunternehmer

Übrigens kann diese Umsatzsteueridentifikationsnummer auch an Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer nach § 19 UStG befreit sind, beantragt werden. Sinnvoll ist dies ohnehin, wenn Warenlieferungen ins Ausland erfolgen. Sobald die Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt und erteilt wurde, sollten Kleinunternehmer demzufolge ebenfalls nur noch diese Nummer auf ihren Rechnungen vermerken. So gehen sie sicher, dass Dritte ihre Daten beim Finanzamt nicht abfragen können. Tipp: Wie Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen können, haben wir schon in einem früheren Beitrag zum Thema.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html


Bildnachweise: © Wrangler/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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