Schon seit langer Zeit wird darum gestritten, ob für gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang GEZ abgeführt werden müssen. Jetzt gibt es hierzu ein neues Urteil des VG Schleswig, das dem Kläger, einem Softwareunternehmen, Recht gab.
Das Gericht geht im Gegensatz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass gewerblich genutzte PCs nicht grundsätzlich als Rundfunkgeräte verwendet werden, auch wenn sie über einen Internetzugang verfügen.
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