≡ Menu

GEZ nun auch für den PC

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Die Gebühreneinzugszentrale verlangt seit 2007 auch für Computer die berüchtigte GEZ-Gebühr.

Dabei wird von den Selbständigen Unternehmern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Gebühr verlangt, sofern Sie nicht schon für ein Fahrzeug oder ein Radio Ihres Unternehmens die GEZ-Gebühren bezahlen müssen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Unternehmer mit seinem PC auch wirklich Fernsehen schaut oder Radio hört. Als kleines Trostpflaster: Die GEZ-Gebühr auf betriebliche Radios, PCs oder Fahrzeuge ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Quelle: http://www.gez.de


Bildnachweise: © blende11.photo/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen