Die Gebühreneinzugszentrale verlangt seit 2007 auch für Computer die berüchtigte GEZ-Gebühr.
Dabei wird von den Selbständigen Unternehmern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Gebühr verlangt, sofern Sie nicht schon für ein Fahrzeug oder ein Radio Ihres Unternehmens die GEZ-Gebühren bezahlen müssen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Unternehmer mit seinem PC auch wirklich Fernsehen schaut oder Radio hört. Als kleines Trostpflaster: Die GEZ-Gebühr auf betriebliche Radios, PCs oder Fahrzeuge ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…