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GEZ nun auch für den PC

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Die Gebühreneinzugszentrale verlangt seit 2007 auch für Computer die berüchtigte GEZ-Gebühr.

Dabei wird von den Selbständigen Unternehmern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Gebühr verlangt, sofern Sie nicht schon für ein Fahrzeug oder ein Radio Ihres Unternehmens die GEZ-Gebühren bezahlen müssen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Unternehmer mit seinem PC auch wirklich Fernsehen schaut oder Radio hört. Als kleines Trostpflaster: Die GEZ-Gebühr auf betriebliche Radios, PCs oder Fahrzeuge ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Quelle: http://www.gez.de


Bildnachweise: © blende11.photo/Fotolia.com

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