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Für beruflich genutzten PC ist keine GEZ Rundfunkgebühr fällig

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 06.05.2009 Az: 3 K 4387/08 entschieden, dass für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine GEZ Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Das Urteil findet natürlich nur Anwendung, wenn der beruflich genutzte PC nicht zum Rundfunkempfang verwendet wird. Die Beweislast der Nutzung liegt beim entsprechenden Sender, im vorliegenden Fall betrifft es den Sender SWR.

Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass multifunktionale Geräte vielfältigen Zwecken dienen. Vom reinen Besitz eines PCs kann nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.

Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_3-K-438708_Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-beruflich-genutzten-PC.news7857.htm

Bildnachweise: © blende11.photo/Fotolia.com

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