Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 06.05.2009 Az: 3 K 4387/08 entschieden, dass für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine GEZ Rundfunkgebühren zu entrichten sind.
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass multifunktionale Geräte vielfältigen Zwecken dienen. Vom reinen Besitz eines PCs kann nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7857.htm
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