In der Buchführung gehört zum Monatsabschluss die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dazu.
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In die Vorlage fügen Sie Ihre Unternehmensdaten und Ihre Unternehmenszahlen ein.
BWA stellt wichtige Entscheidungsgrundlage dar
Sollten Sie Ihre Buchführung extern durchführen lassen, bestehen Sie auf der Aushändigung einer BWA. Denn nur mit dieser können Sie einerseits die Entwicklungen des Unternehmens im Jahr, sowie auch in Monatsvergleichen erkennen. So können Sie frühzeitig sich abzeichnenden Krisen vorbeugen und entsprechend gegensteuern.
Außerdem erhalten Sie mit der BWA eine wichtige Entscheidungsgrundlage für betriebliche Entscheidungen. Neue Produkte könnten die Umsätze verbessern, doch aus der BWA erkennen Sie, ob Sie deren Einführung aktuell überhaupt finanzieren können. Ebenfalls gibt die BWA Ihrem Steuerberater Auskunft über die Entwicklung des Unternehmens. Damit kann er Ihnen zu bestimmten Entscheidungen raten oder davon doch eher abraten. Insbesondere, wenn sich ein sehr hoher Gewinn abzeichnet, können Sie gemeinsam mit dem Steuerberater nach Möglichkeiten suchen, diesen zu senken, um so Steuern zu sparen. Das kann in Form vorgezogener Anschaffungen oder der Ausrichtung einer Betriebsfeier geschehen.
Ebenfalls ist die BWA für viele Kreditgeber ein entscheidender Faktor, wenn es um die Bewertung Ihres Unternehmens geht. Sie müssen diese also ohnehin bei Bankgesprächen regelmäßig vorlegen.
Quelle: http://www.gruenderlexikon.de
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