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Vorlage Reinigungskosten für Berufsbekleidung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Vorlage Reinigungskosten für Berufsbekleidung
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Die Reinigung von Berufsbekleidung in der heimischen Waschmaschine kann als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 29. Juni 1993 Az. IV R 53/92 bestätigt, dass Aufwendungen für das Waschen typischer Berufskleidung auf Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden kann.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. hat dieses Urteil zum Anlass genommen und die Kosten für die Wäschepflege in privaten Haushalten errechnet. Die errechneten Werte beziehen sich immer auf 1 kg Wäsche für den 1-Personen- bis 4-Personen Haushalt.

Welche Kleidung kann abgesetzt werden?

Allerdings können nicht jede Berufsbekleidung und deren Reinigung als Betriebsausgabe angesetzt werden. Lediglich Kleidung, die eindeutig dem Beruf zuzuschreiben ist, gilt als absetzungsfähige Berufsbekleidung. Hierzu zählen spezielle Sicherheitskleidung, wie die Schnittschutzhosen bei Tätigkeiten mit Kettensägen oder auch ein Blaumann, auf dem das Firmenlogo des Arbeitgebers abgedruckt ist.

Herkömmliche Kleidung, wie ein Kostüm oder ein Anzug, die in manchen Firmen zwar vorgeschrieben ist, kann genauso im privaten Bereich getragen werden. Insofern handelt es sich nicht um Berufsbekleidung und die Kosten für die Reinigung sind nicht zu den Betriebsausgaben zu zählen.

Deshalb ist genau zu prüfen, ob es sich bei der eigenen Berufsbekleidung tatsächlich um solche handelt, oder ob nur privat tragbare Kleidung am Arbeitsplatz zum Einsatz kommt, für deren Reinigung Arbeitnehmer alleine aufkommen müssen. Ebenfalls ist strittig, inwiefern sich die Abrechnung der Reinigungskosten tatsächlich rechnet, der Verwaltungsaufwand ist insbesondere dann hoch, wenn mehrere Arbeitnehmer die Cent-Beträge in Anspruch nehmen wollen.


Bildnachweise: © artfocus/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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