Jährlich wiederkehrend im Zuge des Jahresabschlusses bzw. der Einkommensteuererklärung müssen gewisse Daten erfasst werden. Dazu zählen auch die Reinigungskosten für die Berufsbekleidung. Berufsbekleidung ist die typische Arbeitskleidung, die bspw. dem Schutz oder der Hygenie dient. Dazu zählen u.a.:
Die Berufsbekleidung unterliegt in der Regel besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit und praktische Ausstattung.
Reinigungskosten sind Betriebsausgaben
Die Reinigungskosten für die Berufsbekleidung zählen dann zu den Betriebsausgaben, wenn typische Berufsbekleidung gereinigt wurde. Die anteiligen Waschkosten, Trocknungskosten und Bügelkosten können Sie mit der folgenden Vorlage berechnen:
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…