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Berechnung der Reinigungskosten für die Berufsbekleidung

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Jährlich wiederkehrend im Zuge des Jahresabschlusses bzw. der Einkommensteuererklärung müssen gewisse Daten erfasst werden. Dazu zählen auch die Reinigungskosten für die Berufsbekleidung. Berufsbekleidung ist die typische Arbeitskleidung, die bspw. dem Schutz oder der Hygenie dient. Dazu zählen u.a.:

Arbeitsschuhe, Helme, Blaumann, Arztkittel, Schwesternkittel

Die Berufsbekleidung unterliegt in der Regel besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit und praktische Ausstattung.

Reinigungskosten sind Betriebsausgaben

Die Reinigungskosten für die Berufsbekleidung zählen dann zu den Betriebsausgaben, wenn typische Berufsbekleidung gereinigt wurde. Die anteiligen Waschkosten, Trocknungskosten und Bügelkosten können Sie mit der folgenden Vorlage berechnen:

Quelle: https://www.gruenderlexikon.de

Bildnachweise: © Rawpixel.com/Fotolia.com

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