In verschiedenen kleinen Unternehmen ist die Barzahlung von Kunden an der Tagesordnung, bspw. in einem An- und Verkauf, beim Frisör oder der Maniküre.
Barzahlungen erfassen
Der Unternehmer muss die Barzahlungen der Kunden erfassen. Das kann er mittels einzelner Rechnungen oder einer elektronischen Kasse tun. Werden keine Rechnungen geschrieben (bspw. beim Frisör) und eine elektronischen Kasse ist nicht vorhanden, muss der Unternehmer täglich einen Kassenbericht erstellen.
Im Kassenbericht werden alle Bareinnahmen und Barausgaben des jeweiligen Tages erfasst. Ein chronologisch geführter Kassenbericht wird vom Finanzamt anerkannt.
Kostenloser Download der Vorlage eines Kassenberichts
Hier können Sie sich den Kassenbericht kostenlos downloaden: Vorlage Kassenbericht (PDF, 19 KB)
Wie muss der Kassenbericht ausgefüllt werden?
- Zuerst wird am Beginn des Geschäftstages der Kassenbestand eingetragen, welcher mit dem Bestand des Vortages übereinstimmen muss.
- Die Einnahmen des Tages werden in der Spalte Einnahmen erfasst.
- Die Ausgaben des Tages erfassen Sie in der Spalte Ausgaben.
Zum Abschluss des Geschäftstages ermitteln Sie im Kassenbericht den Kassenbestand, indem Sie die Summe der Ausgaben von der Summe der Einnahmen zzgl. des Bestandes, abziehen. Der Kassenbestand laut Kassenbericht sollte mit dem gezählten Kassenbestand übereinstimmen.
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