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Welche Freibeträge es gibt und wer sie in Anspruch nehmen kann

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Das deutsche Steuerrecht wird durch zahlreiche Freibeträge charakterisiert. Dabei ermöglicht ein Freibetrag für einen Steuerzahler deutliche Einsparmöglichkeiten. Allerdings können die vorhandenen Beträge nicht von allen Steuerzahlern genutzt werden. Ein Freibetrag unterliegt im deutschen Steuerrecht grundsätzlich entsprechenden Bedingungen.

Was ist der Freibetrag?

Durch den Freibetrag kann die Steuerbemessungsgrundlage bei einem Steuerzahler minimiert werden. Wenn es zu einer Überschreitung des Freibetrages kommt, muss der Betroffene in keinem Fall alle Einnahmen versteuern, sondern ausschließlich die Summe, die über diesem liegt. Dadurch unterscheidet sich dieser Betrag von der Freigrenze, die ebenso im deutschen Steuerrecht verankert ist. In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Formen der Freibeträge. Zum einen handelt es sich um die Freibeträge, die aus sozialen Gründen durch den Bund konkretisiert wurden und zum anderen um Beträge, die der Vereinfachung vom Besteuerungsverfahren zuträglich sind.

Der Freibetrag in der Einkommenssteuer

Insbesondere im Bereich der Einkommenssteuer stehen in Deutschland Freibeträge zur Verfügung. Dabei können zahlreiche Steuerzahler einen vorteilhaften Freibetrag nutzen. Der bekannteste Steuerfreibetrag dürfte bei der Einkommenssteuer der Grundfreibetrag sein. Dieser umfasst die Einnahmen, die auf Grund ihrer geringen Höhe nicht versteuert werden müssen. Ab dem Jahr 2010 liegt dieser bei 8.004 Euro.

Des Weiteren steht ein Kinderfreibetrag zur Verfügung, dieser kann von allen Eltern genutzt werden. Der Behindertenpauschbetrag und der Ausbildungsfreibetrag gehören ebenso zu diesen Werten und können wie auch der Rabattfreibetrag und der Versorgungsfreibetrag unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Neben der Einkommenssteuer wird auch in der Erbschaftssteuer mit Freibeträgen gearbeitet, die sich ein Erbe bei der eigenen Steuererklärung zunutze machen kann.

Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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