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Wie Sie die Insolvenz mit Hilfe der Schuldnerberatung verhindern können

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Wie Sie die Insolvenz mit Hilfe der Schuldnerberatung verhindern können
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Steuerberater kann retten! So sinnvoll ist es sich beraten zu lassen

Wenn die Insolvenz droht, können Sie doch Abhilfe schaffen, und zwar mit einer Schuldnerberatung.

Die alltäglichen Verlockungen, wie besonders günstige Angebote, Angebote zur Ratenzahlung und zur kostenfreien Finanzierung lassen uns oft vergessen, dass wir uns gewisse Dinge nicht leisten können. Schließlich wird nur ein kleiner Betrag monatlich fällig, den man noch aufbringen kann. Schnell werden aus einem Betrag viele kleine Beträge, die sich summieren. Oder Sie haben sich bei der Existenzgründung verschätzt, Kundenzahlungen bleiben aus, Lieferanten machen Druck. Schnell wächst einem dann alles über den Kopf.

Der erste Termin bei der Schuldnerberatung

Achten Sie bei der Auswahl der Schuldnerberatung darauf, dass diese kostenfrei arbeitet. Angebliche Berater, die nur gegen Entgelt arbeiten, sind oft unseriös. Sie müssen bis zu ihrem ersten Termin bei der gratis Schuldnerberatung der öffentlichen Träger meist mit einer Wartezeit rechnen. Das liegt jedoch daran, dass mehr Stellen für die Schuldnerberatung von den gemeinnützigen Trägern nicht finanziert werden können.

Sorgen Sie deshalb vor dem ersten Termin dafür, dass alle Ihre Unterlagen übersichtlich zusammengestellt sind. Sammeln Sie alle offenen Rechnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide. So erleichtern Sie der Schuldnerberatung die Arbeit.

Der Ablauf einer Schuldnerberatung

Zunächst werden Sie mit der Schuldnerberatung eine Aufstellung anfertigen, die alle Gläubiger und Forderungen beinhaltet. Gemeinsam werden Sie dann versuchen, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Auch wird die Schuldnerberatung Ihnen Tipps geben, wie Sie Geld einsparen können.

Durch die Ratenzahlungen können Sie innerhalb einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei werden. Die Schuldnerberatung verhandelt auf Wunsch dahingehend, dass eine Insolvenz gar nicht erst nötig wird, was dem Schuldner mit Sicherheit entgegenkommt.

Quelle: http://www.rss-nachrichten.de


Bildnachweise: © interstid/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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