Der Gesetzgeber wollte eine Vereinfachung im Meldewesen erreichen, deshalb entschloss er sich, die Meldungen zur Berufsgenossenschaft in die Meldung zur Sozialversicherung mit zu integrieren.
5 wichtige Daten zur Meldung zur SV
Die 5 wichtigsten Daten für die Meldung zur Sozialversicherung (SV), die Arbeitgeber benötigen sind:
1. Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft
2. Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
3. Arbeitsentgelt pro Mitarbeiter (max. 84.000 Euro pro Beschäftigtem)
4. Gefahrtarifstelle (4-stelliger Strukturschlüssel, der dem Veranlagungsbescheid zu entnehmen ist)
5. Arbeitsstunden pro Mitarbeiter
So berechnen Sie die Arbeitsstunden korrekt
Gerade bei dem oben genannten fünften Punkt treten oft Schwierigkeiten auf. So lassen sich die Arbeitsstunden pro Mitarbeiter teilweise auch bei ordnungsgemäßer und gewissenhafter Aufschlüsselung nicht genau berechnen. Deshalb gibt es hierbei die Möglichkeit einer gewissenhaften Schätzung. Diese sieht vor, dass die Vollzeitkräfte mit 1.610 Arbeitsstunden jährlich abgerechnet werden. Bei Teilzeitkräften ist eine anteilige Stundenzahl anzusetzen.
Auch die Angabe der Gefahrtarifstelle ist gerade bei Unternehmen mit verschiedenen Betriebsteilen nicht ganz einfach. Hierbei gilt, dass stets die Gefahrtarifstelle anzugeben ist, die zu dem Unternehmensteil gehört, in welchem der betroffene Mitarbeiter gearbeitet hat. Sofern eine Tätigkeit in unterschiedlichen Unternehmensteilen bestand, erfolgt die Zuordnung entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden an den unterschiedlichen Gefahrtarifstellen.
Quelle: Sicherheitsreport der VBG, 01/2010, S. 22
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