Die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) hat zum 01.01.2011 ihre Satzung geändert. War es bisher so, dass alle Unternehmer im Einzelhandel, die nur fünf oder weniger Mitarbeiter beschäftigten, in der Berufsgenossenschaft versichert sein mussten, wurde diese Versicherungspflicht nun aufgehoben.
Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht
Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss aber auch künftig schriftlich gestellt werden Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht eingeht. Obwohl die Unternehmer sich nun in der BGHW nicht mehr versichern müssen, bleiben die Mitarbeiter hiervon unberührt. Sie sind auch weiterhin pflichtversichert.
Ausblick für Gründer
Gründer, die erst im Jahr 2011 ein Unternehmen im Einzelhandel gründen, müssen indes keinen Antrag auf Befreiung stellen. Sie sind automatisch befreit. Sie können sich aber, ebenso wie alle anderen automatisch befreiten Unternehmer, freiwillig bei der BGHW versichern lassen. Hierfür ist wiederum ein entsprechender Antrag notwendig. Durch die Befreiung von der Versicherungspflicht lassen sich für Unternehmer im Einzelhandel nicht unerhebliche Kosten einsparen, was sich insgesamt positiv auf die Betriebsergebnisse auswirken dürfte.
Bildnachweise: © Eisenhans/Fotolia.com