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Prüfung für Ausbilder ab 2009 wieder Pflicht

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

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Prüfung für Ausbilder ab 2009 wieder Pflicht
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Zum 01. August 2009 müssen Ausbilder erstmals wieder, nach knapp 6 Jahren, ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Die Ausbildereignungsprüfung ist grundsätzlich wieder, für neue Ausbilder in allen Wirtschaftsbereichen Pflicht.

Welchen Nutzen haben die Auszubildenden?

Im Handwerk wird die berufs- und arbeitspädagogische Eignung mit dem Ablegen der Meisterprüfung nachgewiesen. Mit der verpflichtenden Ausbildereignungsprüfung profitieren auch die Auszubildenden aus anderen Wirtschaftbereichen von der Wiedereinführung. Mit dem Beginn des Ausbildungsjahres 2009 / 2010 wurde damit ein verlässlicher Qualitätsstandard für alle Bereiche der Wirtschaft festgelegt.

Welche Betriebe sind betroffen?

Zulassungspflichtige Betriebe

In zulassungspflichtigen Betrieben ändert sich nichts. Hier war die Ausbildereignungsprüfung auch in den letzten 6 Jahren Pflicht.

Zulassungsfreie Betriebe

Für Fachkräfte aus zulassungsfreien Handwerksbetrieben, handwerksähnlichen Gewerben oder kaufmännischen Ausbildungsberufen gilt die neue Prüfungspflicht. Ausbilder aus diesen Bereichen, die erstmalig zum 01. August tätig werden, müssen nicht nur ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, sondern nun auch wieder die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten.

Muss die Prüfung nachgeholt werden?

Für Ausbilder, die vor dem Stichtag 01. August 2009 beanstandungsfrei ohne Ausbildereignungsprüfung ausgebildet haben, besteht Bestandsschutz.
Damit können Fachkräfte, die bis zum o.g. Stichtag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse als Ausbilder eingetragen waren, ihre Ausbildertätigkeit fortsetzen.

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Bildnachweise: © Antonioguillem/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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