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Fertige und unfertige Erzeugnisse: die Buchungen der Bestandsveränderungen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Fertige und unfertige Erzeugnisse: die Buchungen der Bestandsveränderungen
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Produzierende Unternehmen müssen nicht nur ihre Aufwendungen und Erträge, sondern auch die Bestandsveränderungen in Zwischen- und in Ausgangslagern buchhalterisch erfassen. Die hier anzuwendende Buchungstechnik gehört zu den grundlegenden buchhalterischen Verfahren und ist in rechnungswesenorientierten Prüfungen häufig anzutreffen.

„Mut zur Lücke“ ist hier also u.U. keine siegreiche Lernstrategie für Klausurteilnehmer.

Eine besondere Hürde liegt hier in dem Umstand, dass die Bestände an fertigen und unfertigen Produkten zwar ein im Prinzip ein bilanzielles Phänomen sind, die durch Inventur festgestellten Bestandsänderungen hingegen Aufwendungen und Erträge darstellen, also erfolgswirksam sind. Die grundlegenden Buchungsregeln der Bestands- und der Erfolgskonten müssen also verstanden worden sein, um hiermit klarzukommen. Das kann die Sache bisweilen etwas knackig gestalten.

Betrachten wir ein Beispiel:

In der Inventur eines produzierenden Unternehmens werde ein Anfangsbestand der unfertigen Erzeugnisse im Zwischenlager i.H.v. 10.000 Euro und ein Anfangsbestand der Fertigprodukte im Ausgangslager im Wert von 40.000 Euro festgestellt. Diese beiden Posten sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, also Aktiva. Wir erinnern uns an die Buchungsregeln und wissen natürlich, dass die Bilanz im Eröffnungsbilanzkonto (EBK) „spiegelverkehrt“ dargestellt ist. Die Aktiva auf der rechten Seite sind also kein Fehler:

PassivaEBKAktiva
[…][…][…][…]
Unfertige Erzeugn.10.000 €
Fertigerzeugn.40.000 €
[…][…]
[…][…]

Bucht man diese Anfangsbestände auf die Aktivkonten „Unfertige Erzeugnisse“ (UFE) und „Fertigerzeugnisse“ (FE) aus, so erscheinen sie im Soll, was natürlich ebenfalls den Buchungsregeln entspricht:

SollUFEHaben
EBK10.000 €SBK20.000 €
10.000 €
20.000 €20.000 €
SollFEHaben
EBK40.000 €SBK15.000 €
25.000 €
40.000 €40.000 €

Diese beiden Konten werden ausschließlich bei der Inventur aber niemals innerhalb des Geschäftsjahres berührt. Bei der Jahresendinventur findet man aber bei den unfertige Erzeugnissen einen Endbestand i.H.v. 20.000 Euro, der in das Schlussbilanzkonto (SBK) ausgebucht wird. Gleichermaßen wird mit dem Endbestand i.H.v. 15.000 Euro bei den Fertigerzeugnissen verfahren.

AktivaSBKPassiva
[…][…][…][…]
Unfertige Erzeugn.20.000 €
Fertigerzeugn.15.000 €
[…][…]
[…][…]

Das aber ist nur die halbe Miete. Betrachten wir die unfertigen Erzeugnisse: dort steht einem Anfangsbestand i.H.v. 10.000 Euro ein Schlussbestand von 20.000 Euro gegenüber. Es liegt also eine Bestandsmehrung i.H.v. 10.000 Euro vor. Diese ist ein Ertrag und damit erfolgswirksam zu buchen. Gleichermaßen steht bei den Fertigerzeugnissen einem Anfangsbestand i.H.v. 40.000 Euro ein Schlussbestand von nur noch 15.000 Euro gegenüber. Hier liegt also eine Bestandsminderung im Wert von 25.000 Euro vor. Diese ist ein Aufwand und ebenfalls erfolgswirksam zu buchen.

Man könnte die Bestandminderungen und -mehrungen direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung ausbuchen. Das aber wäre vielfach ein Verstoß gegen den Grundsatz der Klarheit, denn in den meisten produzierenden Betrieben gibt es hunderte von FE- und UFE-Konten: für jede Produkt- und Materialart eines (Grundsatz der Einzelbewertung, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Buchte man jedes dieser Konten einzeln in die GuV, könnte sich ein sachverständiger Dritter nur noch schwer einen Überblick über die Geschäftsvorfälle verschaffen (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB). Man bucht daher alle FE- und UFE-Konten zunächst in ein Bestandsveränderungskonto aus:

SollHaben
FE25.000 €UFE10.000 €
GuV15.000 €
25.000 €25.000 €

Aus der Bestandsmehrung der unfertigen Erzeugnisse und der Bestandsminderung der Fertigerzeugnisse saldiert sich insgesamt eine Bestandsminderung i.H.v. 15.000 Euro. Diese ist im Saldo ein Aufwand, muss also im Gewinn- und Verlustkonto im Soll erscheinen. Wie man sieht, passt dies ganz hervorragend:

AktivaGuVPassiva
[…][…][…][…]
15.000 €
[…][…]
[…][…]

Diese Buchungstechnik ist übrigens auch aufgrund des Grundsatzes der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) erforderlich, denn die Aufwendungen durch Bestandsminderungen und Erträge durch Bestandsmehrungen müssen im Jahr der Produktion (und nicht dem Jahr des Verkaufes) gebucht werden. Hätte ich in einem Jahr eine Bestandsmehrung und im Folgejahr erst den Verkauf, so müsste ich im Jahr der Bestandsmehrung diese als Ertrag buchen. Im Folgejahr wäre ein Aufwand in gleicher Höhe zu erfassen – und der Verkaufserlös.

Die Bewertung findet hier übrigens in Rahmen des § 255 Abs. 2 HGB bzw. IAS 2 nach Herstellungskosten statt.


Bildnachweise: © Maurice Tricatelle/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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