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Abgrenzung von Unternehmensgrößen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Unternehmen werden in verschiedene Betriebsgrößen, von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben eingeordnet. Hierfür werden die Umsatz- bzw. Gewinnzahlen herangezogen. Seit dem 01.01.2010 gelten hierbei neue Abgrenzungswerte, die von den Unternehmensgrößen abhängig sind.

Die Einordnung der Betriebe in die unterschiedlichen Größen ist entscheidend für die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. So hat es sich in den vergangenen Jahren etabliert, dass Mittelbetriebe alle 12,8 Jahre und Großbetriebe alle 4,4 Jahre geprüft wurden. Wie die neuen Zahlen und Werte aussehen, wollen wir Ihnen in diesem Artikel zeigen.

Abgrenzungswerte für unterschiedliche Unternehmensformen

Die Zahlen sind in die Gruppen Handelsbetriebe, Fertigungsbetriebe und freie Berufe untergliedert. Dabei ergeben sich nach dem 20. Prüfungsturnus, der mit Jahresbeginn startete, folgende Zahlen.

Handelsbetriebe

  • Als Großbetriebe gelten Unternehmen mit einem Umsatz von 6,9 Millionen Euro oder einem Gewinn von 265.000 Euro.
  • Als Mittelbetriebe gelten Unternehmen mit einem Umsatz von 840.000 bzw. einem Gewinn von 53.000 Euro.
  • Als Kleinbetriebe gelten Unternehmen mit einem Umsatz von 160.000 und einem Gewinn von 34.000 Euro.

Fertigungsbetriebe

  • Bei den Fertigungsbetrieben zählen Unternehmen mit einem Umsatz höher als vier Millionen Euro oder einem Gewinn von mehr als 235.000 Euro als Großbetriebe.
  • In den Bereich der Mittelbetriebe fallen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 480.000 Euro und einem Gewinn von 53.000 Euro.
  • Kleinbetriebe sind Unternehmen mit Gewinnen von 34.000 Euro und Umsätzen von 160.000 Euro.

Freie Berufe

Auch die freien Berufe lassen sich in diese drei Betriebsgrößen unterscheiden. Als Großbetriebe gelten demnach Unternehmen mit einem Umsatz von 4,3 Millionen Euro oder einem Gewinn von 540.000 Euro.
Als Mittelbetriebe in den freien Berufen zählen Unternehmen mit 790.000 Euro Umsatz oder 123.000 Euro Gewinn.
Zu den Kleinbetrieben sind alle Unternehmen mit 160.000 Euro Umsatz oder 34.000 Euro Gewinn zu zählen.

Damit ergeben sich völlig neue Zahlen für die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Unternehmensgrößen. Diese gilt es ab sofort zu beachten, um sich auf bevorstehende Prüfungen einzustellen.

Quelle: IKK Profil, Januar 2010, S. 3


Bildnachweise: © interiorphoto/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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