Das Franchising wird als eine der sichersten Möglichkeiten zur Existenzgründung bezeichnet. Grundsätzlich ist dies richtig, da die Gründer von der bestehenden Marke und deren Bekanntheitsgrad profitieren können. Allerdings geht es auch bei Franchise Unternehmen nicht ohne Erstinvestitionen. Dabei werden verschiedene Gebühren fällig, die sich in laufende und einmalige Gebühren unterteilen lassen.
Gebühren beim Franchise Unternehmen
Die einmaligen Gebühren oder Startgebühren, auch Einstiegs- und Eintrittsgebühren genannt, werden mit Unterzeichnung des Franchise-Vertrages fällig. Sie belaufen sich in der Regel auf 5.000 bis 15.000 Euro, können jedoch auch höher oder niedriger ausfallen, je nach Franchise-Partner. Mit ihnen lässt sich der Franchise-Geber die Kosten für die Entwicklung der Marke, für Schulungen und Beratungen, für die Überlassung von Inventar und einem ersten Warenbestand bezahlen. Zudem soll dadurch der Gewinn des Franchise-Gebers erzielt werden.
Hinzu kommen laufende Gebühren, die in der Regel monatlich gezahlt werden. Sie können als Fixum vereinbart werden oder als Beteiligung am Umsatz. Bei Fixbeträgen im Franchising werden meist 50 bis 500 Euro monatlich erhoben, bei Umsatzbeteiligungen wird zwischen der Beteiligung am Netto- und am Bruttoumsatz unterschieden. Bei ersterer liegen die Kosten bei zwei bis drei, bei letzterer bei vier bis fünf Prozent. Hier sind allerdings ebenfalls hohe Differenzen möglich.
Eigenkapital im Franchising
Natürlich erwarten die Franchise-Geber den Nachweis über vorhandenes Eigenkapital. In der Regel werden 25.000 Euro erwartet, einige Franchising Systeme erwarten aber auch höhere Eigenkapitalnachweise. Grundsätzlich gilt, beim Franchise-System genau zu hinterfragen, welche Kosten in welcher Höhe anfallen.
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