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Fahrtenbuch für Kfz-Kosten muss einwandfrei sein

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Ein Fahrtenbuch muss stets einwandfrei, d.h. lückenlos, zeitnah und vollständig geführt werden, da es sonst nicht von der Finanzverwaltung anerkannt werden kann.

 Schon bei nur ganz geringen Mängeln verwirft das Finanzamt das Fahrtenbuch und wendet gnadenlos für das ganze Jahr die 1 % – Regelung an. Diese besagt, dass der inländische Bruttolistenpreis des Kfz als Grundlage für die Berechnung der privaten Nutzung des Autos herangezogen wird. Also 1 % von dieser Grundlage pro Monat. Somit wird dann unterstellt, das Auto würde 12 % im Jahr privat genutzt werden. Damit wird also letztendlich der Gewinn um 12 % erhöht. Die ordnungsgemäße Führung ist weitaus günstiger und sollte deshalb auch genauestens dokumentiert werden.

Quelle:

http://www.gruenderlexikon.de/fahrtenbuch

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Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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