≡ Menu

Steuererklärung auch per Fax möglich

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (26 Bewertungen)
Steuererklärung auch per Fax möglich
Loading...

Mit dem Urteil vom 8. Oktober 2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Übermittlung einer Steuererklärung auch per Fax zulässig ist. Der BFH verweist dabei auf die bereits vorliegende Rechtsprechung.

 München, 26. Februar 2015 – Wie die Zeitschrift „Der Steuerzahler“ ausführt, hat bereits im Herbst letzten Jahres hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Einkommenssteuererklärung auch wirksam per Fax übermittelt werden kann. Für die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung können keine anderen Grundsätze gelten, als auch für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze sowie Prozessvollmachten. Nach regelmäßiger Rechtsprechung, sind diese auch per Fax zulässig.

Der Gedanke dahinter ist, dass der Inhalt und die erklärende Person zuverlässig festgestellt werden können. Außerdem soll sichergestellt werden, dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt. Ob der Steuerzahler den Inhalt der Steuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat, ist nicht von Bedeutung. Mit seiner Unterschrift macht er sich den Inhalt zu eigen und übernimmt auch die Verantwortung dafür.

 

Im Lexikon nachlesen

Im Übrigen ist für den fristgerechten Eingang der Empfang am Gerät entscheidend und nicht erst der Ausdruck. Schließlich kann eine Steuererklärung auch rein elektronisch wirksam eingereicht werden, sofern sie mit einem Software-Zertifikate elektronisch signiert wurde.

Abschließend hob das Gericht jedoch auch hervor, dass sich die genannten Grundsätze jedoch nicht ohne Weiteres auf Investitionszulagenanträge übertragen lassen. Nach bisheriger Rechtsprechung genügt ein eigenhändig unterzeichneter Antrag per Fax nicht, da hier die steuerstrafrechtliche Verantwortung für den Inhalt des gestellten Antrags im Vordergrund steht.


Bildnachweise: © jummie/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen