Neben festangestellten Mitarbeitern werden in der Regel auch Aushilfskräfte im Unternehmen beschäftigt. Bei einer Betriebsfeier stellt sich immer die Frage, ob die Aushilfskräfte zwingend mit zur Betriebsveranstaltung eingeladen werden müssen.
Damit handelt es sich bei dieser Veranstaltung um eine Reise mit Belohnungscharakter (Incentive-Reise). Es wurde demzufolge keine Betriebsveranstaltung arrangiert, die eine pauschale Lohnversteuerung rechtfertigen würde. Die entstandenen Kosten stellten damit für die Mitarbeiter geldwerten Vorteil dar. Dieser Vorteil muss dem normalen Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherung unterworfen werden.
Fazit
An einer Betriebsveranstaltung müssen alle Mitarbeiter teilnehmen können. Es ist ausreichend, wenn die geplante Veranstaltung allen Mitgliedern einer Organisationseinheit, bspw. einer Abteilung zugänglich ist. Immer dazu zählen jedoch auch die Aushilfskräfte der entsprechenden Abteilung. Anderenfalls ist eine pauschale Lohnbesteuerung nicht möglich und die Kosten müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
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Quelle: steuertipps aktuell
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