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Auslandskrankenversicherung absetzen – gut versichert und gleichzeitig sparen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Auslandskrankenversicherung absetzen – gut versichert und gleichzeitig sparen
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Auslandskrankenversicherung absetzen – gut versichert und gleichzeitig sparen

Steuern sparen und dabei noch gut versichert sein – das ist wohl der Traum jedes Deutschen. Gerade selbstständige Unternehmer und Freiberufler haben teils mit hohen Steuerlasten zu tun, die geschäftlich zustande kommen. Gleichzeitig fallen aber auch Versicherungsgebühren für etwaige Absicherungen an. So sind mittlerweile die betriebliche Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Auslandskrankenversicherung fester Bestandteil in vielen Betrieben Deutschlands. Unternehmer haben zudem in puncto der Krankenversicherung einiges zu beachten. Die diese Gebühren absetzen zu können, sollte man jedoch ein paar Punkte beachten und über einige Grundkenntnisse aus der Steuerlehre in Kombination mit der Buchhaltung verfügen. Auslandkrankenversicherung absetzen von der Steuer absetzen – leicht verständlich erklärt!

Krankenversicherung vs. Auslandskrankenversicherung

Krankenversicherung vs. Auslandskrankenversicherung

Zunächst sollte man den Unterschied zwischen einer herkömmlichen Krankenversicherung und der Auslandskrankenversicherung klar definieren können.

Als selbstständiger Unternehmer hat man prinzipiell die Wahl zwischen einer privaten oder freiwillig-gesetzlichen Krankenversicherung. Die sogenannte freiwillig-gesetzlich Versicherten sind bei gesetzlichen Krankenkassen wie die AOK als Selbstständige oder Freiberufler versichert. Dies ist meist günstiger als die private Versicherung bei DEVK, Alianz und Co. Allerdings hat man als privat versicherte Person auch einige Vorteile, wie das Recht auf

  • Oberarztbehandlung im Krankenhaus,
  • die Erstattung von Zahnersatz oder
  • auch die Auslandskrankenversicherung.

Beim Absetzen der privaten Krankenversicherung ist aber zu beachten, dass die Bundesregierung Deutschland eine Deckelung der Kosten erlassen hat. Diese liegt bei maximal 2800 Euro. Alle Kosten darüber hinaus sind nicht steuerlich absetzbar und müssen somit privat getragen werden. Möchte man aus etwaigen Gründen in die freiwillig-gesetzliche Krankenversicherung, so kann man separat bei privaten Versicherungsgesellschaften Absicherungen für die Geschäftsreise ins Ausland abschließen. Diese kann man als Auslandskrankenversicherung absetzen als Betriebsausgabe absetzen.

Steuerlich absetzbar – Werbungskosten, Betriebskosten, Abschreibung

Nun gehen wir auf die Fachbegriffe aus der Steuerlehre sowie Buchhaltung ein, die man – um Krankenversicherungsbeiträge absetzen und das Verfahren zu begreifen zu können – kennen sollte. Sie werden als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler merken, dass Ihnen jene Begriffe im Arbeitsalltag oder in Besprechungen mit Ihrem Steuerberater immer wieder begegnen werden.

Zunächst beginnen wir mit den Werbungskosten. Darunter kann man nachfolgende Ausgaben buchhalterisch führen und somit als Kosten absetzen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Schuldzinsen
  • Renten
  • Aufwendungen für eine etwaige doppelte Haushaltsführung
  • Beiträge an einen Berufsverband
  • Arbeitsmittel
  • Aufwendungen für Abnutzung (wird nachstehend noch näher erläutert)
  • Arbeitskleidung
  • Telefon- beziehungsweise Internetkosten
  • Anwaltskosten
  • Dienstreisen
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Fortbildungskosten
  • Gebühren der Kontoführung
  • Unfallkosten
  • Versicherungen, die im geschäftlichen Sinne zustande kommen
Steuerlich absetzbar – Werbungskosten, Betriebskosten, Abschreibung

Auch sind Betriebskosten ein zentraler Punkt in der Buchhaltung eines Unternehmens. Nachzulesen sind die rechtlichen Bestimmungen darüber in der Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV. Betriebskosten sind alle Aufwende, die durch die Benutzung von Grundstücken, den darauf liegenden (Neben-) Gebäuden, Anlagen als auch Einrichtungen verursacht werden. Aber Vorsicht: Es dürfen keine Kosten zur Verwaltung oder Ähnliches als Betriebskosten angerechnet werden. Folgende Aufführung macht die möglichen absetzbaren Posten dieser Kategorie nochmal deutlich:

  • Heizkosten
  • Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
  • Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen
  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Grundsteuer
  • Kosten für einen Hausmeister oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
  • Gehaltszahlungen für die Verwaltung der Grundstücke kann man dementsprechend nicht in der Kategorie Betriebskosten als Kosten absetzen.
  • Gebühren für Abwasser
  • Kosten für die Straßenreinigung

Als letzten, aber zugleich auch wichtigsten Fachbegriff, wird die Abschreibung selbst angesprochen. Hierunter versteht man den Betrag, um den der Umsatz eines Unternehmens gekürzt wird, sodass die Steuerlast am Jahresende verringert wird. Man muss dabei zwischen Anlagegütern und sonstigen Ausgaben unterscheiden, da bewegliche Wirtschaftsgüter gemäß der AfA Tabelle (AfA steht für Abschreibung für Abnutzung) jährlich abgeschrieben. Die Formel zur Berechnung des abzuschreibenden Betrags lautet wie folgt:

Um als Betriebsausgabe Auslandskrankenversicherung absetzen zu können werden die Kosten – genauso wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – im Wirtschaftsjahr, in welchem jene Ausgaben anfallen, direkt in voller Höhe abgesetzt.

Thema Auslandskrankenversicherung absetzen von der Steuer absetzen

Um die Auslandskrankenversicherung absetzen zu können, muss vor allem beachtet werden, dass diese für Geschäftsreisen verwendet wird. Sie müssen also vor dem Finanzamt nachweisen, dass Sie aus beruflichen Gründen verreisen und deshalb eine dementsprechende Versicherung rechtfertigen können. Natürlich können auch die Reisekosten abgesetzt werden. Zudem ist es ratsam, sich von der Versicherungsgesellschaft zum Ende eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die erbrachten Leistungen geben zu lassen. Wie bereits an vorangegangener Stelle erwähnt, wird der Betrag sofort und ohne Abzug von dem zu versteuernden Gewinn vor Einreichung beim Finanzamt abgezogen. Gebucht wird dabei meist in einer separaten Kontengruppe für Versicherung. Sollten Sie sich bei der Buchung unsicher sein, so ist ein kompetenter Steuerberater, um die Auslandskrankenversicherung absetzen als Betriebsausgabe absetzen zu können, ratsam.

Info: Die Begriffe „Auslandskrankenversicherung absetzen“ und „Auslandskrankenversicherung abschreiben“ werden als Synonyme verwenden. Es macht also keinerlei Unterschied, welche Variante Sie von „Auslandskrankenversicherung absetzen abschreiben“ verwenden.

Auslandskrankenversicherung absetzen – unsere Tipps

Es ist unumstritten, dass es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften, welche geschäftliche Auslandskrankenversicherungen anbieten, zu großen Differenzen in der preislichen Gestaltung kommen kann. Im Internet findet man immer wieder einen Auslandskrankenversicherung Vergleich sowie einen Online Rechner. Mit diesen beiden frei zugänglichen Tools ist es möglich, die finanziellen Aspekte besser einschätzen beziehungsweise kalkulieren zu können. Außerdem macht es der Vergleich möglich, die verschiedenen Leistungen, die im Versicherungsbeitrag enthalten sind, miteinander zu vergleichen und so das für sich bestmöglichste Angebot zu erhalten. Zudem ist es wichtig, dass der Beitragsnachweis einen Vermerk mit Bezeichnung und Adresse Ihres Unternehmens enthält, um so die Kosten für Auslandskrankenversicherung absetzen zu können. Beim Buchen der Ausgaben ist zu beachten, dass die Kontengruppe für Versicherungen verwendet wird. Gebucht wird dabei der komplette Betrag ohne Abzug. Eine Berücksichtigung der AfA Tabelle ist nicht notwendig. Ein Steuerberater oder ausgebildeter Buchhalter sollte die Auslandskrankenversicherung absetzen von der Steuer absetzen können ohne Probleme bei der Anerkennung im Finanzamt zu verursachen.

Bildnachweise: Koffer Auslands Krankenschutz: racamani - Fotolia.com, Patientin auf Trage vor Rettungswagen: RioPatuca Images - Fotolia.com, Liste mit Betriebskosten: Alterfalter - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.