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Gabelstapler steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Gabelstapler steuerlich absetzen
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Ein Gabelstapler ist ein Fahrzeug, mit dem man Gegenstände transportieren und diese vertikal bewegen kann. Für den Antrieb sorgt dabei in der Regel ein Elektromotor – daneben gibt es auch Gabelstapler, die mit Gas funktionieren. Wichtigstes Bauteil sind zwei Metallzinken, die mittels einer Hydraulik von oben nach unten bewegt werden können. Der Name Gabelstapler kommt daher, weil diese an die Zinken einer Gabel erinnern. Gabelstapler sind besonders gut geeignet, um Euro-Paletten zu transportieren. Ihr Einsatzbereich liegt deshalb vor allem dort, wo große Gütermengen umgeschlagen werden müssen – beispielsweise in Speditionen und Warenlagern.

In steuerlicher Hinsicht handelt es sich bei einem Gabelstapler um Betriebsvermögen, welches über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt wird. Somit können die Anschaffungskosten nur im Wege der Abschreibungen berücksichtigt werden. Nach den amtlichen AfA-Tabellen beträgt die übliche Nutzungsdauer für Gabelstapler 8 Jahre.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.