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Restschuldversicherung steuerlich absetzen

Die Restschuldversicherung ist eine Absicherung für den Kreditgeber bzw. die Hinterbliebenen des Kreditnehmers, im Falle der Beendigung des Kreditvertrages vor dessen Vertragsmäßigen Ablaufes. Die Restschuldversicherung kann auch als zusätzliche Sicherheit oder Absicherung für den Kredit dienen. Ist der Kredit betrieblicher Natur, so stellt die Restschuldversicherung eine betriebliche Versicherung dar und kann somit gewinnmindernd geltend gemacht werden. Die Restschuldversicherung wird auch als Restkreditversicherung oder Kreditlebensversicherung bezeichnet.

Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.