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Massageliege steuerlich absetzen

Massageliegen werden von Masseuren oder Physiotherapeuten im Rahmen ihrer Tätigkeit genutzt. Selbständige, die nicht nur in den eigenen Praxisräumen Massagen oder Therapien anbieten, können auf Massageliegen zurückgreifen. Die Liegen für den mobilen Aufbau sind klappbar und an jedem Ort mit ausreichender Größe einsetzbar. Neuere Modelle werden bereits in Kofferform angeboten, die sich zu einer vollwertigen Massageliege aufklappen lassen. Die Kosten für die Massageliege zählen zur Betriebsausstattung.