Der Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, sofern er zu einer betrieblichen Steuer als so genannte steuerliche Nebenleistung erhoben wird, als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig. Als betriebliche Steuer gilt insbesondere die Umsatzsteuer .
Der Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, sofern er zu einer betrieblichen Steuer als so genannte steuerliche Nebenleistung erhoben wird, als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig. Als betriebliche Steuer gilt insbesondere die Umsatzsteuer .
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