Der Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, sofern er zu einer betrieblichen Steuer als so genannte steuerliche Nebenleistung erhoben wird, als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig. Als betriebliche Steuer gilt insbesondere die Umsatzsteuer .
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Über den Autor

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.