Eine Risiko Lebensversicherung stellt keine Betriebsausgabe für den Unternehmer dar. Sie kann maximal als Sonderausgabe im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Gleiches gilt auch für die Lebensversicherung, die Krankenversicherung oder die Unfallversicherung sowie für sämtliche Formen der Altersvorsorge.