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Yacht steuerlich absetzen

Der Gesetzgeber hat die Yacht oder wie er schreibt Segelyacht oder Motoryachten explizit per Gesetz von den Betriebsausgaben ausgenommen, so dass die Anschaffung und die Unterhaltung einer Yacht keine Betriebsausgabe darstellt, auch wenn die Yacht vielleicht zur Repräsentation für Kunden o. ä. genutzt wird.