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Gerüst abschreiben – wie Sie Ihr Gerüst von der Steuer absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Gerüst abschreiben – wie Sie Ihr Gerüst von der Steuer absetzen
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Gerüst abschreiben - wie Sie Ihr Gerüst von der Steuer absetzen

Für unzählige Bauarbeiten sind Gerüste erforderlich und aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben. Sie ermöglichen es, diverse Arbeiten sicher auch in größerer Höhe auszuführen. Oft erfolgt die Inanspruchnahme eines Gerüsts dabei nicht mit aufwendiger Planung, sondern flexibel. Damit Baubetriebe möglichst schnell auf Aufträge reagieren können und ein Gerüst nicht erst mieten müssen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen im Baugewerbe für die Anschaffung von eigenem Gerüst- und Schalungsmaterial. Die damit verbundenen Kosten sind für eine Firma hoch, sodass es für den Betrieb relevant ist, ob das Gerüst steuerlich absetzbar ist. Wer ein Gerüst von der Steuer absetzen möchte, muss sich vor allem an einige Eckpunkte halten, denn von Seiten des Gesetzgebers wurde die Gerüst Abschreibung genau geregelt.

Steuerliche Behandlung des Gerüsts

Steuerliche Behandlung des Gerüsts

Auf einer Baustelle erhöht das Gerüst die Sicherheit und ist daher für viele Arbeiten unerlässlich. Es wird zwischen zwei grundlegenden Gerüstvarianten unterschieden. Zum einen handelt es sich um ein mobiles und zum anderen um ein stationäres Gerüst. Beide gehen  mit unterschiedlichen Anschaffungskosten einher. Müssen Sie ein neues Gerüst abschreiben, ist eine Differenzierung anhand des Preises erforderlich.

Es gibt kleine Gerüste, die mobil sind und nicht mehr als eine Etage umfassen. Im Baumarkt sind diese für 200 bis 450 Euro zu haben. Möchten Sie solch ein Gerüst abschreiben, ist dies als GWG möglich. Das heißt: Die Gerüste sind dann geringwertige Wirtschaftsgüter, die sich per Einmalabschreibung steuerlich berücksichtigen lassen. Ist ein Gerüst mobil, ist es für gelegentliche Einsätze gedacht und damit nicht so robust wie ein stationäres Modell. Ist ein Gerüst stationär, ist es nach dem Aufbau an die Position auf der Baustelle gebunden. Es kann nicht hin- und hergeschoben werden. Die damit verbundenen Anforderungen an Stabilität und Belastbarkeit spiegeln sich im Preis wider. Daher ist ein stationäres Gerüst oft deutlich teurer.

Abschreibung eines stationären Gerüsts

Ist ein Gerüst stationär, ist es nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar. Die Gerüst Abschreibung erfolgt dann linear als Anlagevermögen. Das heißt, Sie müssen über mehrere Jahre die Betriebskosten vom Gerüst absetzen. Die Afa Tabelle sieht in Abhängigkeit von der Bauweise eine unterschiedliche Nutzungsdauer vor:

  • Ein mobiles Gerüst, das mehr als 410 Euro netto kostet, wird innerhalb von 11 Jahren linear abgeschrieben.
  • Die Abschreibungsdauer von einem stationären Gerüst beträgt 15 Jahre.

In diesem Fall müssen Sie die Betriebsausgabe Gerüst durch die Anzahl der Jahre dividieren. Die so ermittelte Summe ergibt die, die Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Kleine und mittlere Unternehmen nehmen nach Empfehlung von einem Steuerberater oft eine Sonderabschreibung in den ersten fünf Jahren vor. Diese beträgt maximal 20 Prozent.

Abweichungen sind möglich

Ein Gerüst ist zwar ein Arbeitsmittel, gehört aber nicht zu den klassischen Werbungskosten. Möchten Unternehmen das Gerüst als Betriebsausgabe absetzen, können Sie sich an der amtlichen Afa Tabelle orientieren. Entscheidend ist dabei immer, ob das Gerüst die Anforderungen an ein GWG erfüllt. Zwar gibt die Tabelle vor, wie lange eine Gerüst Abschreibung erfolgen sollte, doch auch hier sind Abweichungen möglich. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt jedoch glaubhaft erklären, warum von einer kürzeren Nutzungsdauer ausgegangen werden  muss.

Bildnachweise: Mobiles Gerüst vor einer Fassade: Dagmara_K - Fotolia.com, Mobiles Gerüst in einer Halle: markobe - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.