Steuerliche Behandlung des Gerüsts
Es gibt kleine Gerüste, die mobil sind und nicht mehr als eine Etage umfassen. Im Baumarkt sind diese für 200 bis 450 Euro zu haben. Möchten Sie solch ein Gerüst abschreiben, ist dies als GWG möglich. Das heißt: Die Gerüste sind dann geringwertige Wirtschaftsgüter, die sich per Einmalabschreibung steuerlich berücksichtigen lassen. Ist ein Gerüst mobil, ist es für gelegentliche Einsätze gedacht und damit nicht so robust wie ein stationäres Modell. Ist ein Gerüst stationär, ist es nach dem Aufbau an die Position auf der Baustelle gebunden. Es kann nicht hin- und hergeschoben werden. Die damit verbundenen Anforderungen an Stabilität und Belastbarkeit spiegeln sich im Preis wider. Daher ist ein stationäres Gerüst oft deutlich teurer.
Abschreibung eines stationären Gerüsts
Ist ein Gerüst stationär, ist es nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar. Die Gerüst Abschreibung erfolgt dann linear als Anlagevermögen. Das heißt, Sie müssen über mehrere Jahre die Betriebskosten vom Gerüst absetzen. Die Afa Tabelle sieht in Abhängigkeit von der Bauweise eine unterschiedliche Nutzungsdauer vor:
- Ein mobiles Gerüst, das mehr als 410 Euro netto kostet, wird innerhalb von 11 Jahren linear abgeschrieben.
- Die Abschreibungsdauer von einem stationären Gerüst beträgt 15 Jahre.
In diesem Fall müssen Sie die Betriebsausgabe Gerüst durch die Anzahl der Jahre dividieren. Die so ermittelte Summe ergibt die, die Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Kleine und mittlere Unternehmen nehmen nach Empfehlung von einem Steuerberater oft eine Sonderabschreibung in den ersten fünf Jahren vor. Diese beträgt maximal 20 Prozent.
Abweichungen sind möglich
Ein Gerüst ist zwar ein Arbeitsmittel, gehört aber nicht zu den klassischen Werbungskosten. Möchten Unternehmen das Gerüst als Betriebsausgabe absetzen, können Sie sich an der amtlichen Afa Tabelle orientieren. Entscheidend ist dabei immer, ob das Gerüst die Anforderungen an ein GWG erfüllt. Zwar gibt die Tabelle vor, wie lange eine Gerüst Abschreibung erfolgen sollte, doch auch hier sind Abweichungen möglich. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt jedoch glaubhaft erklären, warum von einer kürzeren Nutzungsdauer ausgegangen werden muss.
Bildnachweise: Mobiles Gerüst vor einer Fassade: Dagmara_K - Fotolia.com, Mobiles Gerüst in einer Halle: markobe - Fotolia.com