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GWG Abschreibung – mit geringwertigen Wirtschaftsgütern die Steuerlast verringern

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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GWG Abschreibung – mit geringwertigen Wirtschaftsgütern die Steuerlast verringern
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Die Grenze bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden können wurde ab 2018 von 410 auf 800 Euro angehoben. Eine detaillierte Liste der Änderungen finden sie hier

Gewinnermittlung, Einnahme-Ausgabe-Rechnung, Bilanz und schlussendlich die Steuererklärung – selbstständige Unternehmer kennen diesen Prozess. Dabei gilt immer, dass die Steuerlast so gering wie möglich gehalten werden soll. Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland gibt jenen Unternehmern deshalb die Möglichkeit der der Absetzung.

Werbungskosten und andere Betriebsausgaben können mit simplen Tricks geschickt vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden und das meist sogar über mehrere Jahre. Die Berechnung hierfür ist dabei gar nicht so schwer wie so manch einer denkt. Worauf Sie beim Kosten absetzen achten sollten und wie vor allem die GWG Abschreibung – also das Abziehen der sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter abläuft – wird in diesem Artikel genauer Beschrieben.  Dabei werden auch wichtige Fachbegriffe geklärt, sodass Sie das Thema in allen Facetten verstehen können.

Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben: Die wichtigsten Grundkenntnisse

Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben: Die wichtigsten Grundkenntnisse

Um die Abschreibung nachvollziehen zu können, sollte einige Grundbegriffe kennen, die auch der Steuerberater im Gespräch zum Jahresabschluss verwendet. Aus diesem Grund sollte jeder gute und kompetente Unternehmer jene Begrifflichkeiten beherrschen. Dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen sowie Betriebskosten.

Beginnen wir zunächst mit den Werbungskosten. Darunter zu verstehen sind beispielsweise Schuldzinsen und Renten, Beiträge für Berufsverbände, Aufwendungen für eine eventuell auftretende doppelte Haushaltsführung, Kosten, die durch Arbeitsmittel entstehen oder für Aufwendungen für Abnutzung (AfA). Letztgenannte Ausgaben kommen beispielsweise für Gebäude oder große Maschinen auf. Festgesetzt sind diese Ausgaben im Paragraph Neun des Einkommenssteuergesetzes.

Die Betriebskosten dagegen sind in der Betriebskostenverordnung (kurz BetrKV) zu finden. Die wichtigsten Aspekte sind im Paragraphen Ein Absatz Eins festgehalten und besagen, dass darunter alle Ausgaben fallen, die durch ein Grundstück und den darauf gebauten Gebäuden sowie Nebengebäuden entstehen. Aber Vorsicht! Denn lediglich Kosten für die Instandhaltung werden als Betriebskosten anerkannt (beispielsweise die Grundsteuer, Entwässerung oder auch die Ungezieferbekämpfung). Die Gehaltszahlungen für Angestellte in der Verwaltung der Gebäude dürfen nicht als genannte Kostenart von der Steuer abgesetzt werden.

Nun kommen wir zum wichtigsten Begriff – der Abschreibung selbst. Zunächst sollte man wissen, dass die Begriffe „Abschreibung“ und „Absetzung“ als Synonyme gebraucht werden können. Darunter versteht man im Allgemeinen den Betrag, um den der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens verringert werden darf. Es gibt das degressiv und das am häufigsten verwendete lineare Verfahren. Zu beachten sind bei der Abschreibung nicht nur die Art des angeschafften Objekts, sondern auch sein Herstellungs- oder Kaufbetrag. Als nächstes muss entschieden werden wie lange der Gegenstand voraussichtlich genutzt wird. Aus dieser sogenannten Nutzungsdauer entsteht die Abschreibungsdauer, die aus der AfA Tabelle ermittelt werden kann. Prinzipiell lässt sich sagen, dass Gegenstände von einem Wert bis zu 250 Euro direkt in gleichen Jahr der Anschaffung als normale Betriebsausgabe verbucht werden darf. Es muss weder die Dauer der Nutzung noch der Wert der Abschreibung beachtet werden. Bei Anschaffungen bis 800 Euro hat der Steuerpflichtige eine Wahlmöglichkeit zwischen der oben genannten Verbuchung in voller Höhe oder der Bildung eines Sammelpools.

Bei diesem Pool werden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter „gesammelt“ und am Ende des Wirtschaftsjahres der Gesamtbetrag ermittelt. Somit ist dieser steuerlich absetzbar und wird im Anhang der des Jahresabschlusses als Anlagevermögen festgehalten. Als dritte Gruppierung gibt es die Betriebsausgabe GWG Abschreibung bis 1000 Euro. Auch hier kann man den Sammelpool nach der bereits genannten Vorgehensweise wählen oder man verwendet das normale Verfahren, um die GWG absetzen zu können. Dabei wird die Nutzungsdauer aus der AfA Tabelle herausgelesen und dann mit folgender Formel der Betrag der Abschreibung berechnet:

Auch diese werden mit allen notwendigen Angaben als Anlagevermögen vermerkt. Um geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben zu lassen, sollte man einen kompetenten Steuerberater oder einen ausgebildeten Buchhalter beauftragen.

Voraussetzung für das verbuchen als geschäftliche Ausgabe ist der Nachweis, dass das Arbeitsmittel, die Maschine, etc. nicht privat genutzt wird. Der Zusammenhang zum Unternehmen beziehungsweise zur Branche muss dabei ersichtlich sein. So kann ein Betrieb im Bereich des Marketings nur schwer eine Anschaffung eines Lastwagens begründen.

Das wichtigste der GWG Abschreibung nochmal im Überblick

Um das Thema rund um GWG Abschreibung abschreiben zu lassen, müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Zunächst sollte auf die korrekte Einordnung des Arbeitsmittels oder anderen Kaufobjekten geachtet werden. Handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, so muss der Preis der Anschaffungs- oder der Herstellungskosten genauer betrachtet werden. Bei Gütern von bis zu 250 Euro kann man gewünschte geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen mit dem vollen Betrag.

Bei allen Objekte von bis zu 800 Euro haben Sie als Steuerzahler und Inhaber oder selbstständiger Angestellter der Firma wählen zwischen der Bildung eines Sammelpools oder der direkten Abschreibung. Um alle GWG absetzen zu können, die einen Wert von 800 bis insgesamt 1000 Euro haben, kann man entweder einen Sammelpool wählen oder das geschäftlich genutzte Objekt auf mehrere Jahre hinweg absetzen. Hierfür benötigt man die AfA Tabelle und die oben genannte Tabelle. Sobald man das Verfahren der Abschreibung über mehrere Monate verwendet, muss das GWG im Anlagevermögen des Jahresabschlusses vermerkt sein. Meist wird am Ende der Abschreibung ein Erinnerungswert von 1 Euro angesetzt.

Unsere Empfehlung zum Thema „Geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen“

Das richtige Verfahren der Abschreibung zu beherrschen und dann anwenden zu können, erfordert einige Übung und fundiertes Wissen. Aus diesem Grund sollte man einen Steuerberater oder Buchhalter hierfür engagieren. Auch bieten Fortbildungsinstitute spezielle Kurse bezüglich der Buchführung an. Wenn Sie als Unternehmer die Aufgabe abgeben, sollten Sie dennoch die oben genannten Begrifflichkeiten nicht nur unterscheiden, sondern auch verstehen können. Dies hilft nicht nur dabei, den Verlauf des Abschlusses des Wirtschaftsjahres zu verstehen, sondern auch Entscheidungen zur Anschaffung eines Wirtschaftsguts aus vielfältigen Blickwinkeln beurteilen zu können. Sollten Sie zu bestimmen Wirtschaftsgütern offene Fragen haben, so finden Sie nach kurzer Suche, umfangreiche Artikel.

Bildnachweise: Berechnungen: Fabio Balbi - Fotolia.com, Steuerliche Betriebsprüfung: pfpgroup - Fotolia.com, Taschenrechner neben Laptop: Picture-Factory - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.