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Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen: So geht’s

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen: So geht’s
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Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die extern von Firmen oder Selbstständigen ausgeführt werden statt von einem Mitglied des Haushalts. Eine Liste finden Sie hier.

Sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar?

Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Darin enthalten sind Lohn-, Fahrt-, und Materialkosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geben Sie in der Steuererklärung an. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen: Von der Steuer absetzbar?

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Mieter oder Vermieter?
Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Mieter oder Vermieter?

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Arbeiten, die normalerweise durch Mitglieder des Haushalts durchgeführt werden. Sie werden von einem externen Dienstleister wie einer Firma oder einem Selbstständigen ausgeführt. Dazu zählen zum Beispiel folgende Arbeiten:

  • Gartenarbeiten (Rasen mähen, Baumpflege, Hecke schneiden)
  • Reinigungsarbeiten (Fenster, Böden etc.)
  • Hausmeisterarbeiten
  • Pflegedienstleistungen
  • Essenszubereitung
  • Kinderbetreuung

Die Dienstleistungen gelten dann als haushaltsnah, wenn diese in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück ausgeführt werden. Auch Laubarbeiten oder Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück können als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Zudem kann die Haustierbetreuung absetzbar sein, auch wenn diese das Verlassen des Grundstücks zum Gassigehen beinhaltet.

Aber Achtung: Handwerkerleistungen zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Kosten werden daher separat abgerechnet und können zusätzlich abgesetzt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen auch ein Jahr später absetzen?
Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen auch ein Jahr später absetzen?

Beauftragen Sie eine Firma mit der Erledigung von Arbeiten im Haushalt, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung ist, dass die durchgeführten Tätigkeiten ansonsten von einem Mitglied des Haushalts, also Ehe- oder Lebenspartnern oder Kindern, ausgeführt werden würden. Doch wie genau kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?

Die Tätigkeiten müssen legal ausgeführt werden, Schwarzarbeit ist nicht erlaubt. Um die Kosten später von der Steuer abzusetzen, müssen Sie sich die erbrachten Leistungen quittieren lassen. Wichtig ist, dass Sie die Rechnung nicht in bar bezahlen, sondern den Betrag überweisen. Die Rechnung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Dienstleister (Name, Anschrift, Steuernummer)
  • Leistungsempfänger
  • Art und Inhalt der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Leistungserstellung
  • Entstandene Kosten durch Entgelt (Lohn-, Fahrt-, und Materialkosten)

Bis zu 20.000 Euro können Sie im Jahr an Kosten (für die eigentliche Arbeit, die Fahrt oder den Betrieb von Maschinen) für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Ihre Steuerlast kann dadurch um 20 Prozent gemindert werden, was einen Abzug von bis zu 4.000 Euro ergibt. Auch Kosten für die Entsorgung von Abfällen können Sie absetzen.

Nicht absetzbar sind hingegen allgemeine Müllgebühren, Kosten für Unterricht von Kindern (z. B. Nachhilfeunterricht) und Kosten für die Grabpflege.

Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben: Wo eintragen?

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Sie können die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eintragen, dadurch wird Ihre Steuerlast direkt gemindert. Beachten Sie außerdem Folgendes, wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen per Steuererklärung absetzen:

  • Kein Übertrag möglich: Sie können Kosten nicht in das vergangene oder das folgende Jahr übertragen. Entscheidend ist für das Finanzamt das Überweisungsdatum, nicht das Datum der Ausführung der Arbeiten.
  • Steuerabzug nur bei genügend Einkünften: Der Steuerabzug kann nur dann erfolgen, wenn Sie für das entsprechende Jahr Steuern zahlen.
  • Abzug nur einmalig möglich: Wenn Sie Kosten schon anderweitig steuerlich abgesetzt haben, z. B. als Sondernausgaben, können Sie diese nicht erneut als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
  • Steuerermäßigung über zwei Jahre nutzen: Beanspruchen Sie die Dienste einer Firma über den Jahreswechsel hinaus, sollten Sie einen Teil der Zahlung in das Folgejahr verschieben, damit Sie nicht die Höchstsumme überschreiten und die gesamten Kosten beim Steuerabzug geltend machen können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Vermietung absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen als Mieter

Als Mieter können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, welche sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung befinden. Die Kosten sollten darin detailliert aufgeschlüsselt sein und eindeutig Ihrer Wohnung zugeordnet werden können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Vermieter absetzen

Sind Sie Vermieter und nicht Mitglied eines Haushalts und beauftragen eine Firma für Arbeiten im Mietobjekt, können Sie diese nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Bildnachweise: AdobeStock/©bobex73, AdobeStock/©ivanko80, AdobeStock/©igorkol_ter

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.