Hausratversicherung absetzen – nur Kosten für Vorsorgeversicherungen absetzbar
Deshalb zählt die Hausratversicherung zu den Sachschutzversicherungen und kann normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden. Den eigenen Hausrat zu schützen, fällt nicht unter die vorsorgenden Versicherungen. Allerdings gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Hausratversicherung absetzen zu lassen – als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Vor allem Unternehmer, aber auch Arbeitnehmer ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb profitieren von den folgenden Ausnahmeregelungen.
Hausratversicherung absetzen – Arbeitszimmer als Ausnahme
In der Regel lässt sich die Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Auch bei der Absetzbarkeit der Hausratversicherung von der Steuer hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen, die es ermöglicht, zumindest einen Teil der Hausratversicherung von der Steuer abzusetzen. Diese greift, sobald der Wohnungsinhaber ein Arbeitszimmer besitzt, welches sich innerhalb der Wohnung befindet und überwiegend beruflich genutzt wird. In diesem Fall kann der für das Arbeitszimmer geltende Anteil der Hausratversicherung prozentual von der Steuer abgesetzt werden. Ein kleines Rechenbeispiel:
Die Wohnung umfasst insgesamt eine Fläche von 100 Quadratmetern. Das Arbeitszimmer selbst hat eine Größe von zehn Quadratmetern. In diesem Fall können 10% der Kosten für die Hausratversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht.
TIPP: Um die Kosten der Hausratversicherung absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer dieselben Kriterien vorweisen, welche herangezogen werden, um dieses in der Steuererklärung überhaupt geltend machen zu können. Dabei gilt: Das Arbeitszimmer muss vollumfänglich räumlich vom Rest der Wohnung abgetrennt sein. Darüber hinaus darf der Raum nur oder hauptsächlich beruflich genutzt werden. Das bedeutet, die Kinder oder der Partner dürfen den Raum nicht mitbenutzen. Zusätzlich muss glaubhaft gemacht werden, dass das Arbeitszimmer den beruflichen Mittelpunkt bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Heimarbeiter, beispielsweise Freiberufler, aber auch Außendienstmitarbeiter oder Lehrer haben gute Chancen, das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können. Einen Nachweis über die Kosten der Hausratversicherung für das Arbeitszimmer liefern Erklärende mit Hilfe der Versicherungspolice sowie einer Aufrechnung, wie der Anteil der Hausratversicherung für das Arbeitszimmer ermittelt wurde. Diese Aufrechnung kann handschriftlich erfolgen.
Hausratversicherung absetzen – Betriebsausgabe Hausratversicherung
Arbeitet ein Unternehmer vornehmlich im heimischen Arbeitszimmer oder sind seine Büroräume an das Wohnhaus angeschlossen, besteht die Möglichkeit, die Hausratversicherung als Betriebsausgabe absetzen zu können. Hierbei wird die Hausratversicherung anteilig von den Betriebseinnahmen abgezogen. Dies wirkt sich erniedrigend auf das zu versteuernde Einkommen aus, was für den Absetzenden eine Ersparnis bei der Einkommenssteuer bedeutet. Hierbei muss aber sichergestellt sein, dass betriebliche Wirtschaftsgüter ebenso abgesichert werden und nicht nur der rein private Hausrat. In solchen Fällen ist es unter Umständen notwendig, neben der privaten Police auch eine geschäftliche Versicherungspolice abzuschließen. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Steuerberater beraten.
Hausratversicherung absetzen – Arbeitsmittel abschreiben und sparen
Gelingt es nicht, das Arbeitszimmer steuerlich anerkennen zu lassen und damit die Hausratversicherung absetzen zu können, bleibt die Möglichkeit, durch die Abschreibungen für Arbeitsmittel die Steuerlast zu mindern. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Hausratversicherung abschreiben zu können, doch für Arbeitsmittel, deren Kosten über 410 Euro liegen, kann eine Abschreibung gemäß der AfA Tabelle erfolgen. In der AfA Tabelle wird angegeben, welche Nutzungsdauer das Finanzamt für den jeweiligen Arbeitsgegenstand anerkennt und zu welchem Prozentsatz im Jahr dessen Kosten abgeschrieben werden können. Auf diese Weise können Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden, selbst wenn nicht die Möglichkeit besteht, die Hausratversicherung absetzen zu können. Weitere Abschreibungsregeln für Arbeitsmittel können in der AfA Tabelle nachvollzogen werden.
Hausratversicherung absetzen – mit Online Rechner sparen
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