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Wetterstation steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Wetterstation steuerlich absetzen
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Eine Wetterstation, egal ob Funkwetterstation, satellitenunterstützt / satellitengestützt, mit Außensender oder das herkömmliche Barometer, ist nicht nur dekorativ, sondern bietet im Unternehmen bzw. in den Betriebsräumen zusätzliche Informationen für Mitarbeiter, Kunden und den Unternehmer selbst. Gerade Bauunternehmer und Handwerker sollten eine Wetterstation betrieblich absetzen, denn diese Branchen sind besonders oft wetterabhängig und müsse so Aufträge, Einsätze, Reisen und Baustellen planen. Daher ist eine Wetterstation in Verbindung mit einer ordnungsgemäßen Rechnung auf jeden Fall eine Betriebsausgabe.

Wetterstationen gibt es in der Preislage von 10 bis 1.000 EUR. Gerade bei den hochpreisigen Wetterstationen wird der Prüfer des Finanzamtes bei einer Prüfung eine nicht angemessene oder verhältnismäßige Betriebsausgabe beanstanden, was aber letztlich von der passenden und plausiblen Erklärung des Unternehmers abhängig ist. Daher nicht übertreiben, denn wer braucht als Handwerker ohne Angestellte im Büro schon eine Homamatic Wetterstation für über 400 EUR? Noch dazu müssen derartig teure Wirtschaftsgüter per Abschreibung über den Zeitraum der Nutzungsdauer (mehrere Jahre) verteilt als Betriebsausgabe erfasst werden. Auch die Regelungen der GWGs sind bei Wetterstationen zu beachten.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.